Vereinfachte Schadenregulierung für Unfall auf der A81 bei Heilbronn

Der Zusammenstoß von vermutlich 80 Fahrzeugen am 27. Oktober 2023 auf der A81 bei Heilbronn (Untergruppenbach) ist von den Kfz-Versicherern als sogenannter Massenunfall eingestuft worden. Damit greift das für solche Fälle vereinfachte Verfahren zur Schadenregulierung, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Dienstag mitteilte. Fahrer und Insassen beteiligter Fahrzeuge können sich direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden, um Personen- oder Sachschäden ersetzt zu bekommen.

Ziel des Verfahrens zur Schadenregulierung bei Massenunfällen ist es, den Beteiligten einer Massenkarambolage rasch und unkompliziert Hilfe zukommen zu lassen. Da die Situation oft unübersichtlich ist und der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert werden kann, greifen andere Regeln als bei einem normalen Unfall. So erhalten beispielsweise auch Versicherte ohne eine Kaskoversicherung die Schäden am eigenen Auto ersetzt. Bei einem normalen Unfall ohne nachweisbaren Verursacher wären diese dagegen ausschließlich über die Kaskoversicherung abgedeckt. Weiterer Vorteil des vereinfachten Regulierungsverfahrens: Alle Schäden am Auto werden grundsätzlich zu 100 Prozent von den Kfz-Haftpflichtversicherern übernommen.

Die Einstufung als Massenunfall ist an drei Bedingungen geknüpft, die im aktuellen Fall von der im GDV zuständigen Kommission alle als erfüllt angesehen wurden:

1. Es darf keinen identifizierbaren Unfallverursacher geben

2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, etwa wegen der Witterungsverhältnisse, genügen im Ausnahmefall auch 20 Fahrzeuge.

3. Es besteht ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bei dem Unfallgeschehen.

Über Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft. 487.500 Menschen sind für die Versicherungswirtschaft in Deutschland tätig.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2020-5000
Telefax: +49 (30) 2020-6000
http://www.gdv.de

Ansprechpartner:
Kathrin Jarosch
Telefon: +49 (30) 2020-5903
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel