87 Prozent befürworten Formwechsel der ABO Wind AG in ABO Energy KGaA

Als erfreulichen Vertrauensbeweis bewertet der Vorstand der ABO Wind AG das klare Votum der Hauptversammlung für einen Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung, die am Freitag, 27. Oktober, bis in den späten Abend währte, votierten 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den Formwechsel. Dieser beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform auch eine Umfirmierung in ABO Energy. Der neue Name des Unternehmens spiegelt den seit der Gründung im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont wider.

„Wir freuen uns, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft ergeben“, sagte Vorstand Alexander Reinicke. Unter anderem die Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen dagegen gesammelt.

Eine große Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre folgte gleichwohl dem Vorschlag. 7.064.373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt abgegeben. Darunter waren 906.033 Nein-Stimmen (12,83 Prozent). Da Aktionäre bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel allerdings derzeit noch nicht  zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden.

Auch in der Presse (Artikel der WirtschaftsWoche vom 28. Oktober 2023) wurden die Hauptversammlung und ihre Ergebnisse bereits besprochen.

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter*innen der Mitarbeitenden zu besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die Wahl der vier Aktionärsvertreter*innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Dr. Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat. Alle Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite (www.abo-wind.de/hauptversammlung) abrufbar.

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist, bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung der ABO Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten.

„Diese Kontinuität und Verlässlichkeit für unsere Geschäftspartner und Mitarbeitenden zu sichern, waren für Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges Motiv für den Formwechsel“, sagt Vorstand Reinicke. „In der künftigen Struktur können wir perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiter wachsen und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes Unternehmen bewahren.“

Ziel des Vorstands ist es zudem, in den nächsten Monaten und Jahren mit einer guten Entwicklung des Unternehmens auch jene Aktionäre, die gegen den Formwechsel votiert haben, von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABO Energy GmbH & Co. KGaA
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 267650
Telefax: +49 (611) 2676599
http://www.aboenergy.de

Ansprechpartner:
Alexander Koffka
Mitglied der Geschäftsleitung
Telefon: +49 (611) 267655-15
Fax: +49 (611) 26765-99
E-Mail: alexander.koffka@abo-wind.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel