Saisonfahrzeuge: Winterschlaf richtig vorbereiten

Das Saisonkennzeichen ist vor allem bei Motorradfahrern sehr beliebt. Wer im Winter auf die Straßenzulassung verzichtet, spart Geld – zumal von Motorradfahrten über glatte und verschneite Straßen aus Sicherheitsgründen ohnehin abzuraten ist. Auch viele Autofahrer, die zusätzlich zum Alltagswagen ein besonderes Fahrzeug wie ein Cabrio, Oldtimer oder Wohnmobil besitzen, greifen gerne auf das Saisonkennzeichen zurück.

Luftdruck erhöhen oder Fahrzeug aufbocken

Damit Fahrzeuge den Winterschlaf möglichst unbeschadet überstehen, ist einiges zu beachten. So sollte beispielsweise der Luftdruck in den Reifen erhöht werden. „Noch besser ist es, das Fahrzeug aufzubocken, um die Reifen komplett zu entlasten“, rät Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. „Das zwischenzeitliche Starten während der Stilllegung ist hingegen überflüssig. Besser: Batterie abklemmen und ausbauen.“ Denn Steuergeräte für die Fahrzeugelektronik verbrauchen auch bei abgestelltem Motor Strom, was eine Tiefentladung und damit die Schädigung der Batterie zur Folge haben kann.

Reinigung schützt vor Korrosion und Lackschäden

Bevor das Fahrzeug in den Winterschlaf geht, sollte man ihm außerdem eine gründliche Reinigung gönnen – von innen und außen. Denn Sauberkeit beugt unter anderem Korrosion vor. Das Polieren und die Verwendung von Hartwachs schützen die Lackierung, ein Tuch als Abdeckung ist ebenfalls empfehlenswert. „Am besten Stoff- oder Leinentücher zum Schutz des Fahrzeugs verwenden, denn bei Plastikfolien entsteht Schwitzwasser“, sagt TÜV Rheinland-Experte Mißbach. „Außerdem sollte die Garage stets gut belüftet sein, damit sich keine Staunässe bildet.“

Stillgelegtes Fahrzeug nur in der Garage oder privat parken

Das Fahrzeug nach der Stilllegung einfach am Straßenrand abzustellen, ist keine Option. „Ist die Straßenzulassung aufgrund eines Saisonkennzeichens erloschen, muss das Fahrzeug in der Garage oder auf einem privaten Stellplatz geparkt werden“, sagt Mißbach. „An der Straße oder auf öffentlichen Parkplätzen ist dies nicht erlaubt.“

Weitere Informationen zu Dienstleistungen rund um Oldtimer gibt es bei TÜV Rheinland unter www.tuv.com/oldtimer.

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