„Die Vorgaben der Verordnung sind weiterhin unrealistisch und für die Betriebe nicht zumutbar. Das Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in den sensiblen Gebieten treibt gerade den Anbau von Sonderkulturen ins Aus “, erklärte der stellvertretende Generalsekretär des ZVG, Dr. Hans Joachim Brinkjans.
Eine wirtschaftliche gartenbauliche Produktion von Obst, Gemüse, Gehölzen und Pflanzen wird kaum oder nicht mehr möglich sein.
„Das Europäische Parlament ist jetzt gefordert, diese nicht tragbaren Vorgaben abzulehnen. Wir erwarten zudem von der Bundesregierung, dass sie sich endlich vehement für vernünftige und realistische Vorgaben aus Brüssel einsetzt“, so Brinkjans weiter.
Hintergrund:
Am 24. Oktober 2023 hatte der Umweltausschuss im EU-Parlament über seine Position zur geplanten EU-Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR) abgestimmt. Er sprach sich dafür aus, den Einsatz von besonders gefährlichen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 65% zu verringern. Damit gehen die Fachpolitiker über den Vorschlag der EU-Kommission hinaus, der eine Reduktion für alle chemischen Pflanzenschutzmittel um 50% vorsieht.
Die Abgeordneten wollen zudem den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel (mit Ausnahme derjenigen, die für den ökologischen Landbau und den biologischen Pflanzenschutz zugelassen sind) in sensiblen Gebieten und innerhalb einer Pufferzone von fünf Metern verbieten, beispielsweise auf allen städtischen Grünflächen, einschließlich Parks, Spielplätzen, Erholungsgebieten und öffentlichen Wegen sowie Natura 2000-Gebieten.
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