K+S verpflichtet sich im Zuge dieses Vergleichs insbesondere dazu, ab Beginn des Jahres 2024 die Salzwassereinleitung im Rahmen der bestehenden Einleiterlaubnis so zu optimieren, dass das FFH-Gebiet zwischen Philippsthal und Heringen entlastet wird – zusätzlich zur bereits vorgesehenen schrittweisen Verbesserung. Für diesen Gewässerabschnitt zwischen den Einleitstellen Hattorf und Wintershall haben sich der BUND und das Unternehmen auf die Einhaltung eines zusätzlichen Zielwerts für Chlorid in Höhe von 600 mg/l an der Probenahmestelle Eingang Wintershall geeinigt. Darüber hinaus hat K+S verbindlich zugesagt, bei der Einhaltung der Mineralienkonzentration am Pegel Gerstungen noch strengeren Anforderungen zu genügen, als es die bereits engen Vorgaben der behördlichen Erlaubnis vorsehen.
BUND zieht Eilantrag gegen Einleiterlaubnis zurück
„In intensiven und stets vertrauensvollen Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, eine gute Lösung zur weiteren Entlastung von Werra und Weser und zur Absicherung der Einleitung zu finden“, erklärt der K+S-Vorstandsvorsitzende Dr. Burkhard Lohr. Der BUND-Landesverband Hessen hatte zusätzlich zur grundsätzlichen Klage gegen die Einleiterlaubnis beim Verwaltungsgericht Kassel auch beantragt, dass der Vollzug der Erlaubnis bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts außer Kraft gesetzt wird. Diesen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird der BUND nun zurücknehmen.
„Mit der Vereinbarung knüpfen wir an den Vergleich mit dem BUND zur vorzeitigen Beendigung der Versenkung in tiefe Gesteinsschichten an“, erinnert der K+S-Vorstandsvorsitzende Lohr und ergänzt: „Schon damals haben wir uns als verlässlicher Partner erwiesen. Wir sind Vorreiter für einen umweltschonenden Bergbau und wollen gemeinsam mit dem BUND weiter an der Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser arbeiten.“
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