Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Mitgliedsverbände des vzbv fordern für das Inkasso faire und klar verständliche Regelungen.
Überhöhte Inkassokosten und Schlupflöcher in den gesetzlichen Inkassoregelungen sind eine Belastung für Verbraucher:innen in Deutschland.
Ende des Jahres evaluiert das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die Inkassoreform aus dem Jahr 2021.
Das Inkassorecht muss dringend überarbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbraucherzentralen, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und weiteren Verbraucherverbänden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen haben Schlupflöcher, die von Inkassounternehmen ausgenutzt werden und Verbraucher:innen in Deutschland finanziell belasten.
„Tausende Verbraucher:innen beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienstleister. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer echten Bedrohung werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Inkasso-Reform vor zwei Jahren war halbherzig, Kernprobleme wurden nicht angegangen. Der Bundesjustizminister sollte gründlich nachbessern – besonders in der aktuellen Preiskrise wäre das eine deutliche Erleichterung für viele Verbraucher:innen.“
Einfach verständlicher Kostenrahmen gefordert
Zahlen Verbraucher:innen eine Rechnung nicht zum vereinbarten Termin, können zusätzlich zur Geldforderung auch die Kosten der Rechtsverfolgung durch einen Inkassodienstleister verlangt werden. Die Regelungen dafür sind jedoch kompliziert und kaum verständlich für Verbraucher:innen. Ein besonders drängendes Problem: Inkassokosten dürfen so hoch sein, wie sie ein Anwalt für eine Beauftragung einmal erheben darf. Das steht jedoch insbesondere beim massenhaften automatisierten Versand von Inkassoschreiben nicht im Verhältnis zum geringen Aufwand.
Das Verbändebündnis fordert daher, für das Inkasso eine eigene Kostenregelung zu schaffen, um Verbraucher:innen vor überhöhten Kosten zu schützen. Das BMJ sollte ein Gremium einsetzen, das eine faire Kostenregelung entwickelt.
Keine Bereicherung auf Kosten der Verbraucher:innen
Das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner ist kompliziert und oft kaum verständlich. Verbraucher:innen werden mit Inkassokosten konfrontiert und können nicht prüfen, welche Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister vereinbart und gezahlt wurde.
Die Verbraucherschützer fordern, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit soll eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindert werden.
„Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten von Verbraucher:innen bereichern. Die anstehende Prüfung der Inkassoregeln durch das Bundesjustizministerium sollte endlich genutzt werden, um das Inkassorecht für Verbraucher:innen fair und transparent zu gestalten“, so Pop.
Das Verbändebündnis führt am 10. Oktober 2023 ein Expertengespräch im vzbv durch, an dem auch ein Vertreter des BMJ teilnimmt.
Weitere Forderungen finden Sie im Positionspapier.
Beteiligte Verbände:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Verband Wohneigentum
Deutscher Evangelischer Frauenbund
Deutscher Caritasverband e.V.
Fahrgastverband Pro Bahn e.V.
Bundesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verbraucherzentrale Bayern
Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale Bremen
Verbraucherzentrale Bundesverband
Verbraucherzentrale Hamburg
Verbraucherzentrale Hessen
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Verbraucherzentrale Saarland
Verbraucherzentrale Sachsen
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
Verbraucherzentrale Thüringen
Deutscher Caritasverband e.V.
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