BEG-Novelle: Nachträgliche Verschärfung des Heizungsgesetzes über Förderkulisse dringend verhindern

Heute endet die Stellungnahmefrist zur Änderung der Bundesförderung für ef-fiziente Gebäude (BEG), welche als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäu-deenergiegesetz (GEG) den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneu-erbarer Energien finanziell unterstützen soll. Die Ausgestaltung der Förderkulisse benachteiligt jedoch einzelne biogene Erfüllungsoptionen des GEG. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zurecht alle diskriminie-renden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen. Ziel des Parlaments war eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträg-licher Erfüllungsoptionen, die es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen beim Einbau einer neuen Hei-zung die 65% Anforderung auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.

Vollkommen unverständlich ist jedoch die Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums, einige im parla-mentarischen Prozess gestrichenen Anforderungen nun als Voraussetzung für eine Förderung in der Bun-desförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu verankern. So soll beispielsweise nur dann ein Förderanspruch beim Einbau einer Holzheizung bestehen, wenn diese mit einer Solarthermie-, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird.

Selbstverständlich kann eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingun-gen vor Ort sinnvoll sein, doch muss hier ebenfalls eine Einzellösung förderfähig sein. Im Rahmen der GEG-Novelle wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsop-tion für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. Eine Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hinter-tür gilt es mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Ge-bäudesektor dringend zu verhindern.“

Weitere Vorschläge zu nötigen Anpassungen am BEG finden Sie in unserer eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Über den Fachverband Biogas e.V.

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