Ist der Antrag beim Amtsgericht gestellt, wird der Einzelfall von Gericht und Betreuungsbehörde genau geprüft. Welche Angelegenheiten, etwa bei Vermögens-, Renten- und Wohnungsfragen, Fragen der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthalts, können noch selbst geregelt werden, und welche nicht? Und wo genau ist Unterstützung nötig?
Können diese Aufgaben beispielsweise nicht von Angehörigen, Bekannten oder Ehrenamtlichen übernommen werden, kommen Berufsbetreuerinnen und –betreuer ins Spiel, wie die zuständige Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises mitteilt. Davon gibt es aktuell rund 30 im Vogelsbergkreis. Aufgrund altersbedingter Fluktuation ist die Tendenz fallend. Die Betreuungsbehörde wirbt daher um zusätzliche Berufsbetreuer, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen möchten. Aktuell werden im Vogelsbergkreis etwa 1.200 Betreuungen berufsmäßig geführt.
Berufsbetreuer ist kein Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Um Berufsbetreuer werden zu können, müssen sich Personen bei der Betreuungsbehörde registrieren und verschiedene Anforderungen erfüllen. Neben der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit, ist eine ausreichende Sachkunde in unterschiedlichen Modulen nachzuweisen. Dabei kann die Betreuungsbehörde bestimmte absolvierte Ausbildungsinhalte oder berufliche Vorerfahrungen ganz oder teilweise als Sachkundenachweis anerkennen. Bei Volljuristen und Personen mit abgeschlossenem Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde sogar als nachgewiesen.
Ist die Registrierung bei der Betreuungsbehörde abgeschlossen und wird man vom Amtsgericht als Berufsbetreuer bestellt, orientiert sich die Vergütung nach der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung sowie nach dem Vermögensstatus des Betreuten, heißt es in der Meldung.
Menschen, die eine Tätigkeit als Berufsbetreuer in Betracht ziehen und die Anforderungen erfüllen, können sich per E-Mail an betreuungsbehoerde@vogelsbergkreis.de wenden oder sich telefonisch unter 06641 977-2086 oder -2081 informieren.
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