„Der nach monatelangen Verhandlungen gefundene Kompromiss der Bundesregierung wird dem Anliegen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser abzusichern nicht gerecht. Eltern und insbesondere Alleinerziehende werden nicht entlastet.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.
Der djb bewertet den Gesetzentwurf als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen kann. Für Eltern wird die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für die ganze Familie nicht erleichtert. Der djb lehnt es insbesondere ab, dass verschiedene Behörden für Grundsicherungsleistungen einer Familie zuständig sein sollen, getrennt danach, ob es sich um Leistungen für Kinder oder Eltern handelt.
„Da das Leistungsniveau für Kinder nicht angehoben wird, ist diese Verwaltungsreform nicht im Sinne der Kinder. Der Gesetzgeber sollte sich Zeit nehmen, nachzubessern.“ sagt Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.
Der djb sieht insbesondere den Aufbau von Doppelstrukturen mit Sorge. Familien, die bisher die Grundsicherungsleistungen als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter beziehen, müssten diese nach den neu geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung zusätzlich für Kinder bei der Bundesagentur beantragen. Das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsvorgänge und verschiedener Verwaltungen, die Leistungen prüfen müssen, die weitgehend von dem gleichen Sachverhalt und den gleichen Sachverhaltsänderungen abhängen, wird den Bezug von Leistungen für die Familie insgesamt erschweren. Da hilft es Kindern auch nicht, dass die Leistungen für sie selbst begrifflich zusammengefasst werden.
Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de
Telefon: +49 (30) 4432700
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de