Der LVR stellt in jedem Jahr bis zu 450.000 Euro für die Unterstützung von individueller schulischer Inklusion zur Verfügung. Nachdem die Anzahl der Anträge und das Fördervolumen in den Schuljahren während der Corona-Pandemie zurückgegangen war, sind für das Schuljahr 2023/2024 bereits 170 Anträge eingegangen. Mindestens 150 dieser Anträge mit einer Fördersumme von 405.000 Euro sind für die LVR-Inklusionspauschale förderfähig.
Die LVR-Inklusionspauschale
Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und ist eine freiwillige Leistung des LVR. Sie bietet – ergänzend, aber grundsätzlich subsidiär zur Landesförderung – weitere Mittel, um im Einzelfall das Gemeinsame Lernen zu unterstützen. Die Anträge müssen im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme einer Schülerin bzw. eines Schülers, bei der/dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein.
Den Beschluss zur Fortführung der LVR-Inklusionspauschale fasst der Landschaftsausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 29. September 2023.
Detailliertere Informationen zu den Anträgen nach Mitgliedskörperschaften und Förderschwerpunkten entnehmen Sie bitte der unter Download bereitgestellten Vorlage.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) arbeitet als Kommunalverband mit rund 22.000 Beschäftigten für die 9,8 Millionen Menschen im Rheinland. Mit seinen 41 Schulen, zehn Kliniken, 20 Museen und Kultureinrichtungen, vier Jugendhilfeeinrichtungen, dem Landesjugendamt sowie dem Verbund Heilpädagogischer Hilfen erfüllt er Aufgaben, die rheinlandweit wahrgenommen werden. Der LVR ist Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen und engagiert sich für Inklusion in allen Lebensbereichen. „Qualität für Menschen“ ist sein Leitgedanke.
Die 13 kreisfreien Städte und die zwölf Kreise im Rheinland sowie die StädteRegion Aachen sind die Mitgliedskörperschaften des LVR. In der Landschaftsversammlung Rheinland gestalten gewählte Mitglieder aus den rheinischen Kommunen die Arbeit des Verbandes.
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