Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sagt: „Die Reinerträge der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind eine gute wirtschaftliche Grundlage für die sichere ambulante Versorgung der gesetzlich Versicherten. In den aktuell laufenden Verhandlungen streben wir entsprechend eine angemessene, moderate Weiterentwicklung der Honorare an. Dabei nehmen wir sowohl die aktuelle wirtschaftliche Situation der Ärzteschaft als auch die der Beitragszahlenden in den Blick, aus deren Taschen die Honorare finanziert werden.“
Reinertrag vergleichbar mit Bruttolohn von Angestellten
Der Reinertrag ist die Differenz zwischen Einnahmen und sämtlichen Aufwendungen inklusive der Angestelltengehälter. Aus dem Reinertrag werden die Praxisinhabenden quasi entlohnt, er ist annähernd vergleichbar mit dem Bruttolohn von angestellten Beschäftigten zuzüglich Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung.
Hintergrund der Erhebung
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die „Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich“. Bislang erschien diese Erhebung alle vier Jahre. Ab diesem Jahr wird sie jährlich veröffentlicht. Die aktuelle Veröffentlichung bezieht sich auf Daten des Jahres 2021.
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