Ohne 7% MwSt. wird das Gasthaussterben im ländlichen Raum beschleunigt!

In Hessen gibt es immer mehr Dörfer ohne Gaststätte, so das Ergebnis einer Berechnung des Statistischen Landesamts. Damit wird eine Besorgnis erregende Entwicklung der vergangenen Jahre fortgeschrieben.

Gab es im Jahr 2017 noch 19 Gemeinden im ländlichen Raum mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 2 ganz ohne einen Betrieb), sind es in 2021 bereits 42 Gemeinden (davon 3 ganz ohne einen Betrieb). Die Zahl der unterversorgten Gemeinden steigt damit von 4,5 Prozent (2017) auf 9,9 Prozent (2021).

Das Gasthaussterben ist ein massiver Schaden für den ländlichen Raum. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat, Kultur und Lebensqualität. Dass inzwischen jede zehnte Gemeinde im Land gastronomisch unterversorgt ist, muss ein Weckruf für das Tourismusland Hessen sein.

Wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen über den Jahreswechsel hinaus nicht entfristet, dann ist eine massive Beschleunigung des Gasthaussterbens im ländlichen Raum zu erwarten.

Das Gastgewerbe steht in den ländlichen Regionen für starke Ortskerne, soziale Treffpunkte und ein Stück Lebensqualität. Die Betriebe des Gastgewerbes sind zudem Dreh- und Angelpunkt jeder touristischen Vermarktung des Landes: Ohne Gasthäuser am Wegesrand verlieren die Wanderwege im Taunus oder die Ferienregionen des Edersees oder des Odenwaldes massiv an Attraktivität. Schließlich bietet das Gastgewerbe attraktive Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem Land, verarbeitet regionale Produkte und sichert damit die soziale Infrastruktur vor Ort.

Die erwarteten Schließungen werden die ländlichen Regionen aber auch den urbanen Raum treffen, sagt der Präsident des DEHOGA Hessen, Gerald Kink. „19 statt 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen bedeuten noch mehr Dörfer und ländliche Regionen ohne Gasthaus und noch mehr Gegenden, in denen Wanderer und Feriengäste unter der Woche kaum noch geöffnete Gastwirtschaften finden.“ Besonders schlecht ist das für die Tourismusregionen, denn ohne funktionierendes Gastgewerbe läuft im Tourismus nichts.

Hintergrundinformationen:

Die Gastronomiedichte gibt die Anzahl der gastronomischen Betriebe je 1.000 Einwohner:innen in den 421 Gemeinden Hessen an.

Die Entwicklung der Gastronomiedichte sieht im Jahresverlauf (2017 bis 2021) wie folgt aus:

  • 2017: 19 Gemeinden mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 2 ganz ohne Betrieb), d.h. 4,5 Prozent sind unterversorgt.
  • 2018: 25 Gemeinden mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 4 ganz ohne Betrieb), d.h. 5,9 Prozent sind unterversorgt.
  • 2019: 16 Gemeinden mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 3 ganz ohne Betrieb), d.h. 3,8 Prozent sind unterversorgt.
  • 2020: 32 Gemeinden mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 4 ganz ohne Betrieb), d.h. 7,6 Prozent sind unterversorgt.
  • 2021: 42 Gemeinden mit weniger als einem Profibetrieb je 1.000 Einwohner:innen (davon 3 ganz ohne Betrieb), d.h. 9,9 Prozent sind unterversorgt.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Str. 6
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 992010
Telefax: +49 (611) 9920122
http://www.dehoga-hessen.de

Ansprechpartner:
Oliver Kasties
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (162) 694-7673
Fax: +49 (611) 9920-122
E-Mail: kasties@dehoga-hessen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel