Muss ein Autohändler dafür sorgen, dass sein Mailaccount nicht gehackt werden kann? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält nach Auskunft der ARAG Experten keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen für nötig. Ein Betrüger hatte das E-Mail-Konto eines Autohändlers gehackt und wie auch schon bei anderen Kunden die Bankverbindung auf der Rechnung ausgetauscht. Dadurch landete das Geld eines Fahrzeugkäufers auf dem Konto des Hackers. Der Verkäufer klagte letztendlich erfolgreich die Zahlung des Kaufpreises ein und der Kunde musste doppelt zahlen (Az.: 19 U 83/22).
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