Wer einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Neubaus oder einer Sanierung unterschreibt, ist zur Abnahme des Geldes verpflichtet – auch wenn es zwischenzeitlich nicht mehr benötigt wird. Lehnt der Kreditnehmer das Darlehen ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Bei einer Nichtabnahmeentschädigung handelt es sich um eine Schadensersatzzahlung an den Kreditgeber. Sie ist dann zu entrichten, wenn das bereits zugesagte Darlehen oder ein Teilbetrag nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch genommen wird. Ähnlich wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung sollen die Kunden mit der Strafzahlung die bereits angefallenen Gebühren, den Arbeitsaufwand sowie die entgangenen Zinsen ersetzen. Das gilt übrigens auch für KfW-Kredite.
Wann kann eine Nichtabnahmeentschädigung anfallen?
In der Praxis gibt es drei Fälle, in denen Kreditnehmer eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssen:
- teures Fowarddarlehen: Mit einem sogenannten Fowarddarlehen können sich Bauherren die aktuellen Zinsen für die Anschlussfinanzierung bis zu fünf Jahre im Voraus sichern. Allerdings sind sie dann zur Abnahme verpflichtet – auch, wenn die Zinsen entgegen der Erwartungen sinken oder sich die persönliche Situation geändert hat. Ein Rücktritt vom Kreditvertrag ist meist nur durch die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung möglich.
- Darlehensrahmen nicht ausgeschöpft: Bei einem Neubau oder einer Sanierung kann es passieren, dass ein Teil der Kreditsumme nicht oder erst später benötigt wird. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manchmal wurde seitens der Bauherren zu vorsichtig kalkuliert, manchmal kann ein Bauvorhaben nicht wie geplant realisiert werden, beispielsweise weil kein Fachbetrieb mit freien Kapazitäten gefunden wurde.
- Rücktritt vom Darlehensvertrag: Eine Nichtabnahmeentschädigung wird auch dann fällig, wenn der Kreditnehmer sich nach Ablauf der Widerrufsfrist gegen das Darlehen entscheidet – etwa, weil er eine günstigere Finanzierung gefunden hat oder weil das Projekt geplatzt ist.
Wie hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung?
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung richtet sich unter anderem nach dem vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Refinanzierungssatz der Bank am Markt. Sie wird in der Regel zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde die Auflösung des Darlehensvertrags beantragt. Die Schadenersatzforderung kann mehrere tausend Euro betragen.
Komplettpaket: energetische Sanierung mit Town & Country Haus
Betroffen sind vor allem Hauskäufer und Hausbesitzer, die die Baumaßnahmen in Eigenregie organisieren. Wer einen Handwerker braucht, muss mit Wartezeiten von mehr als vier Monaten rechnen. Viele Handwerksbetriebe nehmen gar keine Aufträge mehr an. Im schlimmsten Fall muss das Vorhaben komplett gestrichen werden.
Bei Town & Country Haus erhalten Sanierer alles aus einer Hand – von der Planung bis hin zur Fertigstellung. Umgesetzt wird das Projekt mit regionalen Sanierungsberatern. Sie kennen sich mit den Gegebenheiten vor Ort aus und sind bei Fragen schnell erreichbar. Um den Sanierungsbedarf zu klären, wird im Rahmen einer kostenlosen Vor-Ort-Beratung das Objekt zunächst gründlich unter die Lupe genommen. Auch die Energieberatung, die bei einer energetischen Sanierung Pflicht ist, kann Town & Country Haus übernehmen. Anhand der Analyseergebnisse wird anschließend ein detaillierter Sanierungsfahrplan (iSFP) inklusive energetischem Gesamtkonzept erstellt.
Auf Wunsch kümmert sich der Fördermittel- und Finanzierungsservice von Town & Country Haus zudem um die Finanzierung und unterstützt Sanierer bei Fördermittelanträgen. Einzigartig in der Branche ist der SanierungsSchutzbrief mit enthaltener Festpreis- und Fertigstellungsgarantie. Er sichert die Sanierer vor, während und nach den Handwerkerarbeiten ab. Um eventuelle Zusatzkosten müssen sie sich damit keine Gedanken machen.
Das 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen Town & Country Haus ist die führende Massivhausmarke Deutschlands. Im Jahr 2021 verkaufte Town & Country Haus mit über 350 Franchise-Partnern 4.811 Häuser und erreichte einen Systemumsatz-Auftragseingang von über 1.252,9 Mio. Euro. Mit 2.990 gebauten Häusern 2021 und mehr als 45.000 gebauten Häusern insgesamt ist Town & Country Haus seit 2009 Deutschlands meistgebautes Markenhaus.
Mehr als 40 Typenhäuser bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei gleichzeitig hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country Haus bereits 2004 mit der Einführung des im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Hausbau-Schutzbriefes, der das Risiko der Bauherren vor, während und nach dem Hausbau reduziert.
Für seine Leistungen wurde Town & Country Haus mehrfach ausgezeichnet: So erhielt das Unternehmen zuletzt 2013 den "Deutschen Franchise-Preis". Für seine Nachhaltigkeitsbemühungen wurde Town & Country Haus zudem mit dem "Green Franchise-Award" ausgezeichnet. 2014 wurde Town & Country Haus mit dem Preis "TOP 100" der innovativsten Unternehmen im deutschen Mittelstand ausgezeichnet. Zudem wurde Town & Country Haus bei zahlreichen Wettbewerben nominiert und erhielt im Jahr 2017 den Hausbau-Design-Award für das Doppelhaus "Aura 136" in der Kategorie "Moderne Häuser" und im Jahr 2018 für den "Bungalow 131" in der Kategorie "Bungalows". Auch 2019 konnte Town & Country Haus einen Hausbau Design Award für den "Bungalow 110" (1. Platz in der Kategorie Bungalows) gewinnen. 2020 überzeugte der "Winkelbungalow 108" und gewann in der Kategorie "Bungalows" den 1. Platz des Hausbau Design Awards. Town & Country Haus freute sich 2021 über mehr als 40.000 gebaute Massivhäuser und gewann mit dem Bungalow 92 den Hausbau-Design-Award 2021 in der Kategorie "Bungalows".
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