Ursprünglich hatte Familienministerin Lisa Paus 12 Milliarden Euro pro Jahr für das Vorhaben gefordert, Finanzminister Christian Lindner hatte nur eine Summe von 2 Milliarden Euro veranschlagt.
„Ich empfinde es als Schönrederei, wenn Herr Lindner nun sagt, voraussichtlich sei dies die letzte große Sozialreform, die noch in den Haushalt passe“, sagt Stetter-Karp. „Denn mit derart geringen Mitteln kann man keine große Sozialreform gestalten.“ Dass die Ampel in Aussicht stelle, in den Folgejahren bis zu 6 Milliarden Euro in die Grundsicherung zu stecken, „bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen“, bedeute offenbar, dass man einen viel höheren Bedarf sehe. Sie frage sich, so Stetter-Karp, ob die Bundesregierung nun erst einmal schauen wolle, wie viele Menschen die Leistungen überhaupt abrufen würden.
Stetter-Karp sieht aber auch Positives: „Dass nun Leistungen gebündelt werden und dass diese Leistungen auf einfacherem Wege als bisher beantragt werden können, ist gut und wichtig. Das ist ein Fortschritt vor allem für die mehr als 5 Millionen armutsbedrohten Familien in Deutschland. Hervorzuheben ist auch, dass sich die Situation unterhaltsabhängiger Alleinerziehender verbessern wird.“ Der neue, digitale Zugang zur Beantragung werde allerdings einen Teil der Kosten auffressen. „Trotzdem ist es richtig, hier die Digitalisierung voranzutreiben.“
Die ZdK-Präsidentin ist überzeugt: „Die nun folgende Verbändeanhörung sowie die parlamentarische Beratung wird zum Nachjustieren des ein oder anderen Punktes führen. Darauf setze ich.“ Beispielsweise wünsche sich das ZdK, dass Kinder mit Asylbewerberleistungsberechtigung auch Kindergrundsicherung erhalten könnten. „In die Zukunftschancen der jungen Generation zu investieren, ist von zentraler Bedeutung“, sagt Stetter-Karp. „Deshalb ist die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums entscheidend. Die Reform muss die Höhe der Leistung an den tatsächlichen Bedarf eines Kindes anpassen. Deshalb ist meine Prognose: Bei 2,4 Milliarden kann und wird es nicht bleiben.“
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