Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der KAP AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.
Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.
Die KAP AG ist eine börsennotierte Industrieholding im gehobenen Mittelstand, die attraktive Wachstumschancen in ihren jeweiligen Nischenmärkten wahrnimmt. KAP konzentriert sich dabei aktuell auf vier unterschiedliche Segmente: engineered products, flexible films, surface technologies und precision components. An der langfristig nachhaltigen Wertentwicklung beteiligt der Konzern seine Aktionäre über eine attraktive Dividende. Derzeit ist die KAP AG mit 24 Standorten und rund 2.700 Mitarbeitern in elf Ländern präsent. KAP ist Teilnehmer der Global-Compact-Initiative der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln. Die Aktien der KAP AG notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard, ISIN DE0006208408).
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