Deutliche Zuwächse bei den Ausbildungsvergütungen
„In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann.“
Den größten Zuwachs konnte das Backhandwerk verzeichnen, wo die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben werden (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Erhöhungen um 20 Prozent und mehr gab es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. Über 10 Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im sächsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) und im Privaten Bankgewerbe.
In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben. In einigen wenigen Branchen gab es hingegen keine Erhöhungen. Dies liegt zum Teil daran, dass wie z. B. bei der Deutschen Bahn AG oder dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk die laufenden Tarifverhandlungen noch zu keinem Ergebnis geführt haben oder – wie im Fall der ostdeutschen Floristik – ergebnislos abgebrochen wurden. In anderen Branchen wie z. B. dem Kfz-Handwerk sind bereits Erhöhungen vereinbart worden, die jedoch erst im weiteren Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.
Große Niveauunterschiede bei den Ausbildungsvergütungen nach Branche und Region
Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Damit hängen sie auch mit der Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft zusammen, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich ist. Dementsprechend existieren bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen erhebliche Unterschiede.
Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr: In zehn der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen zumindest teilweise oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehören:
– das Gastgewerbe in Bayern, das mit der jüngsten Erhöhung erstmals die 1.000 Euro-Marke erreicht hat,
– die Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.015 Euro,
– die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.020 Euro,
– die Druckindustrie mit bundeseinheitlich 1.025 Euro,
– die Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen mit 1.051 Euro,
– der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.068 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.087 Euro (Länder, ohne Hessen),
– die Chemische Industrie mit 1.090 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.080 Euro im Bezirk Ost,
– die Metall- und Elektroindustrie mit 1.091 Euro in Baden-Württemberg und 1.059 Euro in Sachsen,
– das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.120 Euro,
– das Private Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.150 Euro
Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell im ersten Ausbildungsjahr mit 1.231 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) bzw. 1.191 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.
In der Mitte befinden sich 12 der untersuchten 20 Tarifbranchen mit (teilweise) monatlichen Ausbildungsvergütungen zwischen 800 und 1.000 Euro im ersten Jahr. Hierzu gehören das Kfz-Handwerk, der Einzelhandel, das Bauhauptgewerbe, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das private Verkehrsgewerbe, die Süßwarenindustrie Ost, das sächsische Gastgewerbe, die Textilindustrie Ost, das Gebäudereinigungshandwerk, das Backhandwerk, die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die westdeutsche Floristik.
Die niedrigsten Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von unter 800 Euro im Monat finden sich in drei Tarifbranchen: der Landwirtschaft im Bezirk Nordrhein mit 790 Euro, dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk mit 610 Euro und der ostdeutschen Floristik mit 585 Euro. Die beiden zuletzt genannten Tarifbereiche liegen dabei unterhalb der aktuell gültigen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro und sind somit unwirksam.
In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Bäckerhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.
In 13 Tarifbranchen bestehen hingegen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. In der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von 10 bzw. 32 Euro pro Monat dabei nur relativ geringfügig unterhalb des hier berücksichtigten westdeutschen Tarifbezirks, wobei auch innerhalb Westdeutschlands regionale Unterschiede existieren. Die größten Ost-West-Unterschiede existieren mit 215 Euro in der Floristik gefolgt vom Kfz-Handwerk mit 169 Euro und der Textilindustrie mit 135 Euro.
In den übrigen Branchen variieren die Unterscheide zumeist zwischen 50 und 100 Euro. In der Landwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern liegen die Ausbildungsvergütungen sogar leicht oberhalb des Westniveaus.
Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort (siehe Tabelle 1). So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 732 Euro, die im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt wird, und 1.297 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei den Ländern.
Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 837 Euro (Mindestausbildungsvergütung) und 1.495 Euro (westdeutsches Bauhauptgewerbe). Von wenigen Ausnahmen abgesehen verdienen die Auszubildenden ab dem dritten Jahr in fast allen Tarifbranchen zum Teil deutlich mehr als 1.000 Euro. In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert darüber hinaus auch noch ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird dann mit 1.580 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe gezahlt.
„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, erläutert Schulten. „Hinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung haben. Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist deshalb eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten.“
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