Der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßt diesen Vorstoß als Beitrag zum Abbau von unnötigen bürokratischen Belastungen. Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: „Für die Umsetzung sind noch zahlreiche Detailfragen offen. Dazu zählt beispielsweise, ob der Meldeschein für ausschließlich ausländische Gäste mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Darüber hinaus ist sicherzustellen, wie eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tourismus- und Kurbeiträgen erhalten bleibt.“
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) vertritt seit 1902 die Interessen der Tourismusorganisationen der Länder, Regionen und Orte in Deutschland. Oberste Ziele sind die Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus sowie die Entwicklung einer bedarfsgerechten touristischen Infrastruktur und eines zukunftsweisenden, nachhaltigen Qualitätstourismus in Deutschland. Der DTV vertritt die Interessen seiner rund 120 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, initiiert Projekte, fördert den Austausch und die Vernetzung innerhalb der Branche und entwickelt touristische Qualitätssysteme weiter.
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