Abmahnwelle wegen Musiknutzung bei TikTok droht!

Nach Instagram trifft es nun TikTok: Uns erreichen aktuell vermehrt Abmahnungen, weil unsere Mandanten urheberrechtswidrig Musik von TikTok genutzt haben sollen. Verfasst sind die Schreiben vom bekannten Massenabmahner IPPC Law. Was es damit auf sich hat und warum jetzt unbedingt alle Menschen mit gewerblichem TikTok-Kanal sofort handeln sollen, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke.

„Die Nutzung von Musik auf Social Media wird ein immer beliebteres Thema – nun auch bei Massenabmahnern, die hier offenbar Geschäft wittern. Seit der ersten Jahreshälfte war vermehrt von Abmahnungen wegen der Musik in Instagram-Reels die Rede, hierzu haben wir auch zahlreiche Interviewanfragen bekommen. Nun verlagert sich der Schwerpunkt offensichtlich auf TikTok. Denn bereits jetzt häufen sich bei uns die Anfragen, in denen unsere Mandanten wegen der Nutzung von Musik auf dem sozialen Netzwerk Abmahnungen erhalten haben. Sie stammen von dem uns bekannten Massenabmahner Daniel Sebastian, der unter seinem eigenen Namen Musik-Filesharing abmahnt und unter seiner Kanzlei IPPC Law bislang das Filesharing von Erotikfilmen.

Die neue drohende Abmahnwelle wegen der Nutzung von Musik auf TikTok möchten wir zum Anlass nehmen, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Andere Gefährdete sollen noch rechtzeitig reagieren können, um eine solche Abmahnung zu vermeiden. Doch auch, wenn schon ein solcher Brief ins Haus geflattert ist, gibt es noch rechtliche Möglichkeiten, die Betroffene kennen sollten.“ 

So sehen die aktuellen Abmahnungen aus

Ein Beispiel für eine Abmahnung von IPPC Law finden Sie in unserem Beitrag auf unserer Homepage.

Die Abmahnkanzlei behauptet zunächst, zwei Urheber eines Musikstücks zu vertreten. Sodann wirft sie unserem Mandanten vor, das Stück bei TikTok veröffentlicht zu haben. Hierzu habe er als gewerblich Tätiger kein Recht gehabt, weil die Nutzungsbedingungen von TikTok nur die private, nicht aber die geschäftliche Nutzung erlaubten. Sie fordern unseren Mandanten daher u.a. dazu auf, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ sowie eine „Abschlussvereinbarung“ zu unterschreiben und Schadensersatz sowie die Anwaltskosten in Höhe von knapp 3000 Euro zu begleichen.

Die Rechtslage

Solmecke: „Das Problem der gewerblichen Nutzung von Musik auf Social Media hat uns bereits bei Instagram beschäftigt. Tatsächlich ist es so, dass die sozialen Netzwerke zwar Lizenzverträge u.a. mit der GEMA geschlossen haben, die dann auch privaten Nutzern zugutekommen. Privatpersonen können daher die Musik nutzen, die sich in der Instagram- bzw. TikTok-Musikbibliothek befindet. Dies gilt jedoch explizit nicht für kommerzielle Profile – also Unternehmen, Influencer oder andere Personen, die mit ihrem Social-Media-Profil auch Geld verdienen. Sie haben nur zwei Möglichkeiten: Entweder, sie bemühen sich um eine individuelle Lizenz für die Hintergrundmusik, die sie verwenden wollen. Oder sie nutzen die – weniger beliebte – Musik im TikTok Creative Center bzw. für Instagram die Facebook Sound Collection.  

Wer hingegen die Musikbibliothek für Privatpersonen auch auf einem gewerblichen Account nutzt, der macht sich anfällig für Abmahnungen. Außerdem drohen Konsequenzen von TikTok, Instagram & Co. wegen eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen. Diese reichen von einer Entfernung des jeweiligen Inhalts bis hin zur Account-Sperrung.“

Was Betroffene tun sollten

Solmecke: „Wer auf TikTok oder Instagram gewerblich tätig ist, sollte nun dringend bestehende Videos und Postings mit Musik aus der Privat-Bibliothek löschen und entweder ohne Audiospur oder nur mit entsprechend lizenzierter Musik hinterlegt wieder hochladen.

Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte jedoch keineswegs einfach die geforderte Summe zahlen und die beiden Erklärungen unterschrieben zurücksenden. Gleichermaßen sollte man eine solche Abmahnung auch nicht ignorieren, denn in einem möglicherweise folgenden gerichtlichen Verfahren wird alles nur noch teurer. Wichtig ist es, sich sofort anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ein Anwalt für Urheberrecht wird zunächst prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Selbst, wenn das grundsätzlich der Fall sein sollte, gibt es noch viele weitere angreifbare Punkte. So sind etwa die geforderten Summen viel zu hoch und die beigefügten Erklärungen gefährlich weit formuliert. Hier besteht für einen erfahrenen Anwalt viel Spielraum, um Betroffenen zu helfen.“

Über Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Die Kölner Kanzlei WBS.LEGAL hat sich auf die Beratung der Online- und Medienbranche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 20 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web-2.0-Plattformen.

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 9688813186
Telefax: +49 (221) 40067552
http://www.wbs-law.de

Ansprechpartner:
Tobias Spies
Pressereferent
Telefon: +49 (221) 951563-51
E-Mail: tobias.spies@wbs.legal
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel