Der BEE beschäftigt sich bereits seit Anfang 2021 intensiv mit der Thematik und hat darauf aufbauend im Dezember 2021 in seiner Strommarktstudie auf die Defizite des Marktdesigns hingewiesen. Gemeinsam mit den Fraunhofer Instituten für Energiewirtschaft und Netzbetrieb (IEE) und Solare Energiesysteme (ISE) wurde ein detaillierter Vorschlag für eine Reform vorgelegt, der durch die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) rechtlich geprüft und von 70 Akteur*innen aus der Erneuerbaren Branche fachlich begleitet wurde.
„Wir haben uns mit unseren Mitgliedern eng abgestimmt und unsere Positionen in die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) eingebracht. Der in der PKNS vorgesehene Zeithorizont beginnt allerdings erst im Jahr 2030. Aus unserer Sicht ist die Einführung einer Mengenförderung jedoch schon in den kommenden Jahren zwingend notwendig”, so Stark. „Es ist essenziell, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die benötigten Flexibilitäten ermöglicht werden. Daher werden wir diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten und uns für eine Reform, die sich an den Erfordernissen der Klimakrise und der Erneuerbaren Energien orientiert, werben”, so Stark abschließend.
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