Begrenzung des Reha-Budgets abschaffen!

Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag wichtige Weichenstellungen zur Zukunft von Prävention und Rehabilitation vereinbart. Für die Umsetzung der Vereinbarungen rennt nun die Zeit davon. Daher appelliert die DEGEMED an die Mitglieder der Ampelfraktionen: „Es ist Halbzeit: Jetzt Koalitionsvertrag umsetzen!“

Die zentrale Forderung der DEGEMED beinhaltet die Aufhebung des Reha-Budgets. Aktuell begrenzt das Reha-Budget die Ausgaben der Rentenversicherung für Rehabilitation und Teilhabe. Der Gesetzgeber hat das Reha-Budget nicht anhand des vermuteten Bedarfs festgesetzt, sondern anhand der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Damit orientiert sich das Reha-Budget nicht am Bedarf der Leistungsberechtigten, sondern an der Bruttolohnsumme der Bevölkerung. „Das muss sich ändern", sagt Dr. Constanze Schaal, Vorstandsvorsitzende der DEGEMED, im Rahmen der DEGEMED-Mitgliederkonferenz. „Die Finanzierung der Leistungen für Rehabilitation und Prävention sollten sich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientieren. Wer Reha braucht, ob in Folge eines privaten Unfalls, einer akuten Krankheit oder einer chronischen Erkrankung, muss sie bekommen", so Dr. Constanze Schaal.

Im Koalitionsvertrag beabsichtigt die Bundesregierung einen deutlichen Ausbau der Präventionsleistungen. Problematisch daran ist, dass die Präventions- und Rehabilitationsleistungen aus dem gleichen Budget, dem gedeckelten Reha-Budget finanziert werden. Wird das Reha-Budget nicht aufgehoben, führt eine Ausweitung der Präventionsleistungen zwangsläufig zu einer Absenkung der Rehabilitationsleistungen.

Aktuell steigen die Antragszahlen für Prävention und Reha. In Folge des demografischen Wandels wird der Bedarf weiterhin zunehmen. Mit einem begrenzten Reha-Budget werden die Einrichtungen die Rehabilitation nicht ohne Einsparungen an Personal oder an der Leistungsqualität erhalten können. „Diese Entwicklung kann nicht in unserem Sinne sein!“, macht Constanze Schaal deutlich.

Ab 2026 sieht der Gesetzgeber für Rehaleistungen der Deutschen Rentenversicherung ein neues Vergütungssystem vor. Dieses neue Vergütungssystem muss stärker als bisher Tariflöhne und vertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgung refinanzieren. Durch diese Neuordnung entstehen zusätzliche finanzielle Bedarfe an das Reha-Budget. Dazu kommen Investitionskosten für Innovation und Nachhaltigkeit, energetische Gebäudesanierungen und ein finanzieller Aufwand durch den Ausbau digitaler Anwendungen.

Rehabilitation leistet einen wichtigen Beitrag zur Reintegration von Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt und damit zur Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus von Fachkräften. Eine Aufhebung des Reha-Budgets stützt die Reha als arbeitsmarktpolitisches Instrument der Fachkräftesicherung.

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