Den Fokus auf Qualitätskriterien und fairen Wettbewerb in der Hilfsmittelversorgung richten

Die Betriebskrankenkassen fordern mit Blick auf die künftige Gestaltung der Hilfsmittelversorgung einen stärkeren Fokus auf Qualität, fairen Wettbewerb und weniger Bürokratie. Hilfsmittel sind Produkte, die unterstützend dabei wirken, den Erfolg einer Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Dazu zählen beispielsweise Rollstühle, Brillen, Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Schuhe oder Inkontinenz-Artikel.

„Damit Hilfsmittel ihren Zweck erfüllen, müssen sie in besonderem Maße auf den Bedarf von Patientinnen und Patienten zugeschnitten sein“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes. Bereits heute werden Preissteigerungen aufgerufen, die das Inflations-Niveau nicht nur übersteigen und zudem keine Verbesserung der Versorgung erreichen, sondern auf die zu verzeichnenden Monopolisierungstendenzen bei den Leistungserbringern zurückzuführen sind. Daher sollten Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich wieder erleichtert werden und zwingend Qualitätskriterien beinhalten. „Der Wettbewerb sollte verstärkt auf die Qualität ausgerichtet sein und nicht nur der Preis als Entscheidungskriterium ausschlaggebend sein.“

Auch beim derzeit gültigen Schiedsverfahren im Hilfsmittelbereich sieht Knieps Reformbedarf. Sofern bereits beitrittsfähige Verträge zwischen Krankenkassen, Hilfsmittelanbietenden und deren Verbänden vorlägen, seien Schlichtungsmöglichkeiten verzichtbar. „Die Schiedsstelle sollte künftig nur noch in den Fällen angerufen werden dürfen, wenn keine Beitrittsmöglichkeit zu Verträgen besteht“, fordert Franz Knieps. Eine Offenlegungspflicht der Kalkulationsgrundlagen bereits in den Verhandlungen schafft zudem zusätzlich Transparenz und kann Schiedsverfahren reduzieren. Durch entsprechende Regelungen könnten Bürokratie abgebaut, Kosten reduziert und Vertragsverhandlungen verkürzt werden.

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