Keine Abgeltung für zusätzlichen Urlaub

Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klage eines Ruhestandsbeamten blieb damit erfolglos (Az.: 5 K 1088/22.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Koblenz .
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