Alle Menschen haben Anspruch auf zahnmedizinische Versorgung – KZVB kritisiert Forderung nach Leistungsausgrenzung

Als „inhuman“ kritisiert die KZVB den Vorstoß des IKK-Chefs Ralf Hermes, zahnärztliche Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. „Jeder Patient in Deutschland muss Zugang zu einer zahnmedizinischen Grundversorgung haben und zwar unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen“, so der KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott.

Schott weiter: „Zahnerkrankungen sind für die Betroffenen nicht nur äußerst unangenehm. Sie können, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden, auch zu lebensbedrohlichen Komplikationen bis hin zu einer Sepsis oder einer Herzmuskelentzündung führen. Der GKV-Leistungskatalog umfasst ohnehin nur Behandlungen, die zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sind. Wenn der IKK-Chef diese sogenannte Regelversorgung ersatzlos streichen will, würde das vor allem sozial schwache Patienten treffen. Wir wollen keine amerikanischen oder englischen Verhältnisse. Mit Blick auf den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land, muss eine zahnmedizinische Grundversorgung auch weiterhin von der Solidargemeinschaft finanziert werden.“

Die KZVB weist aber auch darauf hin, dass die Zahnmedizin in der GKV schon heute unterfinanziert ist. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach habe dieses Problem weiter verschärft.

„Für begrenzte Mittel kann es nur begrenzte Leistungen geben. Wir sollten eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber führen, welche Behandlungen noch finanzierbar sind. Wir Zahnärzte werden aber niemanden mit Zahnschmerzen nach Hause schicken. Deshalb kommt eine komplette Auslagerung der Zahnmedizin aus der GKV für uns nicht in Frage. Herrn Hermes sei gesagt, dass man auch bei guter Mundhygiene Zahnschmerzen bekommen kann. Das wünschen wir ihm natürlich nicht, aber selbstverständlich steht ihm der zahnärztliche Notdienst dann ebenso zur Verfügung wie jedem anderen Bürger“, meint Schott.

Ergänzender Hinweis: Der Anteil der Zahnmedizin an den GKV-Gesamtausgaben geht seit Jahren zurück und liegt aktuell bei unter sechs Prozent. Dies ist vor allem auf die Erfolge bei der Verbesserung der Mundgesundheit zurückzuführen.     

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Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

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