„Bund und Länder haben sich auf wichtige Punkte geeinigt und Präzisierungen an den Eckpunkten zur Krankenhausreform vorgenommen, die wir ausdrücklich begrüßen. Die Einigung von Bund und Ländern auf die Einführung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen und die Kopplung der Vorhaltepauschalen an diese Gruppen sind entscheidende Schritte zur Schaffung einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung in Deutschland. Damit ist gewährleistet, dass Planung und Finanzierung künftig in die gleiche Richtung weisen und nicht auseinanderlaufen.
Auch bei der künftigen Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung sehen wir Fortschritte: In den überarbeiteten Eckpunkten wird jetzt deutlich, dass sich die Versorgungsaufträge für die Kliniken und die daran gekoppelten Vorhaltepauschalen am Bedarf der Bevölkerung ausrichten sollen. Dieser Bevölkerungsbezug bei der Vorhaltefinanzierung ist von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Reform, weil er den tatsächlichen Versorgungsbedarf unabhängig von der Fallzahl widerspiegelt.
Aus Sicht der AOK ist es zudem absolut sinnvoll, dass sich die Höhe des Vorhaltebudgets in den Ländern künftig an der bedarfsbezogenen Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser orientieren soll. Daher ist es gut, dass im Eckpunktepapier klargestellt worden ist, dass das Vorhaltebudget unabhängig von der Zahl der erbrachten Fälle ermittelt werden soll. Damit kann das Hamsterrad der Mengenausweitung durchbrochen werden.
Insgesamt sehen wir den Reformprozess zwischen Bund und Ländern auf einem guten Weg. Mit den im Eckpunktepapier skizzierten bundeseinheitlichen Leistungsgruppen können wir eine qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen und die dringend notwendige Modernisierung der Strukturen im stationären Bereich erreichen. Gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen müssen sich künftig darauf verlassen können, dass sie im Krankenhaus eine optimale Versorgung erhalten.“
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