Singulus Technologies Aktiengesellschaft: Keine Beschlussfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung

Die von Dienstag, den 2. Mai 2023, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Donnertag, den 4. Mai 2023, um 24:00 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend die EUR 12.000.000,00 Inhaber-Teilschuldverschreibungen, ISIN DE000A2AA5H5 / WKN A2AA5H (die "Schuldverschreibungen") war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main in seiner Eigenschaft als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung werden deshalb alle Inhaberinnen und Inhaber der Schuldverschreibungen in Kürze zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 30. Mai 2023 einladen.

Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger sowie auf der Homepage unter "https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/" veröffentlicht werden.

Über die SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren. SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen:

• Umweltbewusstsein

• Effiziente Nutzung von Ressourcen

• Vermeidung unnötiger CO2-Belastung

Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

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