In diesen Bereichen arbeiten häufig Pflegende, die schon aufgrund der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA (für die Notfallpflege) oder der KRINKO (für die Endoskopie) eine jeweils spezifische Fachweiterbildung nachweisen müssen. Es werden hohe Bildungsabschlüsse für die Lehrenden (Ausbildung, FWB und Pädagogikstudium) in den Weiterbildungen bzw. bei der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) oder Anästhesietechnischen Assistenz (ATA ) als Voraussetzung gefordert. Vor dem Hintergrund der Patient:innensicherheit muss über eine akademische Qualifizierung nachgedacht werden, die es ermöglicht, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen.
Die BAG plädiert für die Integration der Fachweiterbildung in einen BA-Studiengang mit einem Advanced Nursing Practice (ANP) Abschluss als Übergangslösung zu mehr akademisch ausgebildeten Pflegenden im Funktionsdienst. Daran können sich Qualifikationen auf Masterniveau der Pflegewissenschaft, Pädagogik und des Managements anschließen. Mittelfristig sollten ANP-Qualifikationen für den Funktionsdienst auf Masterniveau angeboten werden. In sieben Forderungen werden Voraussetzungen für eine Umsetzung beschrieben.
Das Positionspapier ist auf der DBfK-Webseite verfügbar.
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