Die Einigung mit der Gewerkschaft ver.di sieht für die Beschäftigten eine Tabellenanpassung zum 1. Juni 2023 in Höhe von 3,0 Prozent, mindestens jedoch um 90 Euro, vor. Zum 1. März 2024 folgt eine weitere Anpassung um 3,2 Prozent. Die Tabellenbeträge bei Auszubildenden gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) werden um 100 Euro erhöht, bei denjenigen Auszubildenden, bei denen das Pflegeberufegesetz (PflBG) greift, sind es 200 Euro – beides rückwirkend zum 01. Januar 2023. Der Praxisanleiter-Zuschlag wird, ebenfalls rückwirkend zum 01. Januar 2023, auf monatlich 120 Euro erhöht. Als Inflationsausgleich erhalten die Mitarbeitenden insgesamt 2.300 Euro (je Vollkraft) in drei Schritten: zum 1. Juli 2023 und 1. Januar 2024 werden je 750 Euro ausbezahlt und zum 1. Juli 2024 weitere 800 Euro. Teilzeitkräfte erhalten die Inflationsausgleichszahlung anteilig. Der neue Entgelttarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Der Tarifvertag ist erstmalig zum 31. Dezember 2024 kündbar.
VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach: „Wir sind froh, eine Einigung erzielt zu haben, gehen jedoch mit den vereinbarten Leistungen an die Schmerzgrenze unserer Mitglieder. Die Verhandlungen haben bereits im Oktober des vergangenen Jahres begonnen und sind ungewohnt hart geführt worden. Sie standen mehrmals kurz vor dem Scheitern. Dass es doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist, ist dem Umstand geschuldet, dass auf beiden Seiten zu jeder Zeit der Wille erkennbar war, eine Eskalation zu vermeiden. Wir setzen alles daran, die Tarifverträge schnellstmöglich umzusetzen, damit die vereinbarten Leistungen – vor allem die erste Inflationsausgleichszahlung – fristgerecht ausgeführt werden kann.“
Foto: Thomas Kiehl
VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach
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