Delegiertenversammlung fordert Sicherstellung der Notfallversorgung bei Krankenhausreform

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Landesregierung am 25. März 2023 in Bad Nauheim dazu aufgerufen, bei der geplanten Krankenhausreform unbedingt die Sicherstellung der Notfallversorgung zu jeder Zeit als ein entscheidendes Element der Daseinsvorsorge in den Fokus zu stellen und entsprechende Rechtsnormen zu verabschieden.

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 die Fallzahlbelastung in vielen hessischen Notaufnahmen leicht rückläufig gewesen ist, hat die Belastung in den vergangenen Monaten wieder stark zugenommen. In vielen Notaufnahmen mussten sogar deutlich mehr Patientinnen und Patienten als 2019 versorgt werden.

Diese Entwicklung fordere das Gesamtkonzept einer Reform der Notfallversorgung, die sowohl den Rettungsdienst, die Notfallleitstellen, die Notaufnahmen an den Krankenhäusern als auch die vertragsärztliche Versorgung mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung umfasse, erklärten die Delegierten: „Ziel muss eine klare Strukturierung der Aufgaben der verschiedenen Akteure bei Erhalt eines niedrigschwelligen Zugangs zur Notfallversorgung sein.

Dazu bedarf es:

  • Einer Verzahnung der Rettungsdienstleitstellen mit der KV-Notrufnummer 116 117 und den Terminservicestellen.
  • Einer guten telefonischen Erreichbarkeit der jeweiligen Notfallnummern, um das Ziel einer telefonischen Ersteinschätzung aller Patientinnen und Patienten zu erreichen.
  • Validierter Standards bei der Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit verbindlich an allen Stellen der Notfallversorgungskette.
  • Einheitlicher Bewertungskriterien (Medizinische Informationsobjekte -MIOs)
  • Einer kontinuierlichen Übermittlung der bereits erhobenen Daten an die jeweilige Versorgungsstufe, also eine komplette Interoperabilität der digitalen Prozesse.
  • Eines weiteren Ausbaus des Projekts Telenotarzt mit der Möglichkeit der Delegation an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
  • Einer Zentrierung der ambulanten und stationären Notfallversorgung an gemeinsamen medizinischen Anlaufstellen am Krankenhaus, die eine ressourcensparende gemeinsame Nutzung der technischen Ressourcen ermöglicht.
  • Verbindlicher Kooperationsverträge, um nicht nur nebeneinander am gleichen Ort, sondern tatsächlich personell und technisch verknüpft zu arbeiten.
  • Einer Definition der in jedem Bereich der Notfallversorgung vorzuhaltenden Strukturqualität und fachlichen Qualifikation.
  • Einer Sicherstellung der ausreichenden Finanzierung der Notfallversorgung und eine Stärkung der personellen Ausstattung.“

Nach Überzeugung der hessischen Delegierten ist ein kooperatives Arbeiten der direkt an der Notfallversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte mit dem Rettungsdienst entscheidend, um die Notfallversorgung für die hessische Bevölkerung dauerhaft sicherstellen zu können. Es werde nur gelingen, wenn alle Akteure in den Planungsprozess einbezogen werden.

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