Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO:
Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet die Bundesregierung Mineralölunternehmen dazu, ihre CO2 Emissionen jährlich zu reduzieren. Erreichen die Unternehmen die Vorgaben nicht, müssen sie eine Strafe zahlen oder Verschmutzungsrechte nachkaufen. Alternativ dazu können sie seit 2022 auch die „sauberen“ Anteile von Verbrauchern, die ein Elektroauto besitzen, erwerben und ihre CO2-Bilanz damit ausgleichen. Die Auszahlung der Prämie an Halter von E-Autos erfolgt über Zwischenhändler, die das eingesparte CO2 von Privatpersonen und Unternehmen gebündelt an die Mineralölunternehmen verkaufen. So können Verbraucher einige hundert Euro pro Jahr für ihr Elektrofahrzeug erhalten. Um ein gutes Angebot zu finden, empfiehlt es sich, die AGB unterschiedlicher Dienstleister zu vergleichen. Den Antrag auf Auszahlung prüft und zertifiziert das Umweltbundesamt. Dafür müssen Halter von E-Autos eine Kopie ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) beim gewählten Dienstleister einreichen. Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz errechnete Schätzwert für die CO2-Einsparung von Elektrofahrzeugen ist auf alle E-Autos anwendbar – individuelle Faktoren wie Fahrzeugalter und -größe, Energieverbrauch und Jahresfahrleistung spielen keine Rolle. Nach Abzug einer Provision geht die Prämie an den Fahrzeughalter. Übrigens: Der Quotenhandel ist für alle reinen Elektrofahrzeuge, zum Beispiel auch Zweiräder oder Lieferwagen, möglich. Voraussetzung ist, dass eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorliegt.
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