Die Bundesregierung plant zwei Gesetze, mit denen die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung gestärkt werden soll. Der Entwurf für das erste Versorgungsgesetz wird in den nächsten Tagen erwartet. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat im Zusammenhang mit den Versorgungsgesetzen angekündigt, den Aufkauf von Arztpraxen und ihre Umwandlung in MVZ durch renditeorientierte Investoren einschränken zu wollen.
„Vor dem Hintergrund der angespannten Situation im Gesundheitswesen – finanziell, aber auch hinsichtlich Über-, Unter- und Fehlversorgung – müssen sämtliche Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen ernstgenommen und es muss entsprechend gegengesteuert werden“, sagt Swoboda. So sei eine unabhängige Evaluation, welchen Einfluss Medizinische Versorgungszentren auf die Versorgung haben, notwendig. Sie fördere die Akzeptanz aller Beteiligten, schaffe Sicherheit und könne die grundsätzliche Notwendigkeit der Leistungserbringerart in der Versorgung belegen. Das gelte auch für den Umgang mit investorenbetriebenen MVZ.
„In anderen Bereichen der Gesundheitswirtschaft sind Investoren etabliert und akzeptiert. Warum soll das nicht auch für Medizinische Versorgungszentren gelingen?“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende. „Es liegt jetzt in der Hand der Bundesregierung, die Gesetze so zu gestalten, dass Medizinische Versorgungszentren jeder Trägerart transparent und qualitätsorientiert einen wichtigen Beitrag zur ambulanten Patientenversorgung leisten können.“
Zu Herausforderungen und Lösungsvorschlägen im Zusammenhang mit Medizinischen Versorgungszentren hat die IKK classic in einem aktuellen Positionspapier Stellung bezogen.
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