Es herrschte reges Interesse: 200 Teilnehmende vor Ort im Rendsburger ConventGarten Hotel und 450 Anmeldungen bei der Online-Übertragung der Veranstaltung. Dabei wurde insbesondere über das neue GKV-Gesetz debattiert.
Das sogenannte Finanzstabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) wurde am 20. Oktober 2022 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet. Eigentlich soll das Gesetz Finanzdefizite in der GKV begrenzen. Doch stattdessen verhindert es mit einer vorgesehenen Honorarbeschränkung sowie der Rückkehr einer strikten Budgetierung eine langfristige und hochwertige zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten im Lande.
„Mit dem GKV-FinStG ist die Budgetierung zurück. Leistung wird bestraft. Der Leidtragende wird langfristig der Patient sein“, erläutert Dr. Roland Kaden, FVDZ-Landesvorsitzender. „Wir sind Ärzte und sind diesen Protest unserer ethischen Berufsauffassung schuldig. Wir protestieren für unsere Patienten, damit ihre Versorgung nicht den Bach runtergeht.“
„Es wurden neue Leistungen für die Parodontitisbehandlung der Patienten in die Versorgung gebracht. Alle waren sich über die Folgen und auch die entstehenden Kosten im Klaren. Und nun, wo die Patienten diese Behandlungen in Anspruch genommen, unsere Zahnärzte sie erbracht haben und die Folgebehandlungen anstehen, werden die Finanzmittel dafür gekappt. Dies ist eine Unverschämtheit,“ sagt Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender der KZV Schleswig-Holstein.
„Auch im Bereich der Privathonorare sind wir einzigartig. Oder gibt es eine Berufsgruppe, die seit 35 Jahren zu den gleichen Honoraren arbeitet?“, so Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. „Der 1988 eingeführte Punktwert in der privaten Gebührenordnung (GOZ) wurde nie erhöht, eine ärztliche Beratung wird seitdem zum 2,3-fachen Satz mit 10,72 € vergütet, bei einer Preissteigerung von 99,24 % ein Skandal.“
Die Inflation sowie die steigenden Kosten tun ihr Übriges und tragen zu der immer größer werdenden Sorge in der Zahnärzteschaft bei. Der FVDZ SH, die KZV S-H und die Zahnärztekammer sahen daher die Notwendigkeit, in einer Veranstaltung auf die negativen Folgen für die Patientenversorgung und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen hinzuweisen. Für begrenzte Mittel kann es eben auch nur begrenzte Leistungen geben!
Die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein wurde am 27. April 1946 gegründet und stellt seit jeher als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Vertretung der schleswig-holsteinischen Zahnärztinnen und Zahnärzte dar. Sie setzt sich für die gesundheits- und berufspolitischen sowie sozialen Interessen ihrer rund 3.500 Mitglieder ein und ist kompetenter Ansprechpartner gegenüber der Landesregierung, den Parteien, Behörden und Verbänden. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz).
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