Unter dem Motto „Accelerating Change“ („den Wandel beschleunigen“) rufen die Vereinten Nationen mit dem diesjährigen Weltwassertag zu mehr Engagement für die Erreichung des sechsten Nachhaltigkeitsziels (SDG 6) auf. Laut der „Agenda 2030“ sollen in sieben Jahren alle Menschen Zugang zu ausreichenden Mengen Trinkwasser haben. Doch die Fortschritte gehen zu langsam voran. FIAN sieht einen Grund dafür in der mangelnden völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Agenda 2030.FIAN stößt immer wieder auf Fälle, in denen die Außenwirtschaftsförderung und die Kooperation der Bundesregierung mit der Privatwirtschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit – zum Beispiel bei der Ausweitung von Plantagen oder dem Bergbau – dazu führen, dass ländliche Gemeinden ihren Zugang zu Trinkwasser verlieren. „Die Verwirklichung der Menschenrechte muss bei den am stärksten ausgegrenzten Gruppen beginnen, zu denen kleinbäuerliche Gemeinden im globalen Süden gehören,“ fordert Gertrud Falk, Referentin bei FIAN Deutschland. „Die Bundesregierung ist völkerrechtlich verpflichtet, hierauf auch bei der Förderung von Wirtschaftsunternehmen im Ausland zu achten. Nur so kann das Ziel erreicht werden, dass das Menschenrecht auf Wasser für alle Menschen verwirklicht wird“. Auch die von der UN-Vollversammlung beschlossene „Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ (UNDROP) betont die staatlichen Pflichten, das Recht auf Wasser für die ländliche Bevölkerung zu respektieren und zu schützen.Insbesondere Frauen sind von mangelnden Zugang zu sauberem Wasser betroffen, da sie in fast allen Gesellschaften im globalen Süden für die Versorgung ihrer Familien zuständig sind. Je weitere Wege sie zurücklegen müssen, desto größer ist ihr Risiko, Opfer von Gewalt zu werden; für Mädchen verringert sich oftmals der Bildungserfolg. In seinem aktuellen Bericht weist der UN-Sonderberichterstatter für Saubere Umwelt, Prof. David Boyd, zusätzlich darauf hin, dass der Zugang zu sauberem Wasser wichtig für die reproduktive Gesundheit von Frauen und Mädchen sowie für die nötige Hygiene während der Menstruation ist. „Die Verletzung dieser staatlichen Pflichten, das Menschenrecht auf Wasser zu respektieren und zu schützen, steht im Widerspruch zur feministischen Außen- und Entwicklungspolitik, welche die Bundesregierung sich auf die Fahnen geschrieben hat“, kritisiert Falk.
Von FIAN dokumentierte Fallbeispiele:Bauxitmine in Guinea – UFK-Garantie der Bundesregierung für einen Kredit der ING Diba für die Erweiterung einer Bauxitmine in Guinea. Durch die Erweiterung wurden bisher 13 Dörfern der Zugang zu Wasser genommen. Gleichzeitig gehört Guinea gemäß Analysen von UNICEF zu den zehn Ländern, in denen die Kinder aufgrund unzureichender Versorgung mit Trinkwasser, Sanitäranlagen und Hygiene und damit verbundenen Krankheiten am stärksten gefährdet sind. Weitere Informationen zum Fall: https://www.fian.de/was-wir-machen/fallarbeit/sangaredi-guinea/ und zu UNICEF: https://www.unicef.org/press-releases/triple-threat-water-related-crises-endangering-lives-190-million-children-unicefEukalyptus-Plantagen in Paraguay – Die DEG, privatwirtschaftlicher Arm der KfW, hält Anteile am Luxemburger Unternehmen PAYCO, einem der größten Landbesitzer in Paraguay. Dieser hat unter anderem große Eukalyptus-Plantagen angelegt. Die Plantagen entziehen dem Boden extrem viel Wasser und benötigen wie auch die Soja-Plantagen des Unternehmes große Mengen Pestizide, was die Gefahr mit sich bringt, dass das Grundwasser mit Giften verunreinigt wird. Trotz dieser Wasserproblematiken ist die DEG nicht bereit, genaue Daten dazu zu veröffentlichen, damit die Auswirkungen auf die Bevölkerung konkreter bemessen werden können. Gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) führt FIAN deswegen eine Auskunftsklage gegen die DEG: www.fian.de/was-wir-machen/fallarbeit/payco-deutsche-entwicklungszusammenarbeit-finanziert-landkonflikte/Gensoja in Brasilien – Die Ärzteversorgung Westfalen Lippe, eine Pflichtversicherung für Ärzt*innen in NRW, legt ihr Geld über mehrere Fonds in einem Landfonds an, der in Brasilien 133.000 Hektar Land aufgekauft hat, um vor allem Gensoja im industriellen Stil anzubauen. In der Region MATOPIBA führt dies zu illegaler Aneignung von Land durch Investor*innen. Durch Entwaldung und den monokulturellen Soja-Anbau wird der Zugang zu Wasser für die ländliche Bevölkerung dort zunehmend erschwert, sowie Böden und Wasser durch vermehrten Pestizideinsatz auf den Soja-Feldern kontaminiert. In Deutschland hat das Finanzministerium des Landes NRW die Aufsichtspflicht über die ÄVWL. Dieses sieht in der Angelegenheit aber keinen Handlungsbedarf. www.fian.de/was-wir-machen/fallarbeit/matopiba-brasilien/
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