Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hatte der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.
Das Studentenwerk Dresden übernimmt für alle staatlichen und privaten Hochschulen in Sachsen die Vorbereitung, die Bearbeitung sowie den Support des Bewilligungsprozesses im vollautomatisierten Fachverfahren für ca. 120.000 berechtigte Studierende.
Nur in Sachsen und Schleswig-Holstein wurde diese Aufgabe einem Studentenwerk übertragen.
Grundsätzlich beeinflussen aber die Studenten- und Studierendenwerke weder die zentralen Antragsbedingungen noch die Vergabe der Zugangscodes durch die Hochschulen.
Das Antragsverfahren wurde im Vorfeld mit ausgewählten Pilot-Hochschulen aus verschiedenen Bundesländern getestet. Die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse.
Anspruch auf das Geld haben alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland zu diesem Stichtag. Die Energiepreispauschale wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.
Antragsberechtigte Studierende der Hochschulen in Sachsen können sich bei Fragen unter einmalzahlung200@studentenwerk-dresden.de an das Studentenwerk Dresden wenden. Weitere Informationen erhalten sie unter https://www.einmalzahlung200.de/… oder die zentral geschaltete Info-Hotline +49 800 2623 003.
Das Studentenwerk Dresden beschäftigt mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut mehr als 42.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
Das Studentenwerk Dresden wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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