Viele onkologischen Patientinnen und Patienten sind bereits mangelernährt, wenn bei ihnen Krebs diagnostiziert wird. Gründe gibt es viele: krankheitsbedingte Abgeschlagenheit, mangelnder Geschmacks- und Geruchssinn oder Stoffwechselveränderungen durch die Erkrankung. Dabei benötigt der Körper in der kräftezehrenden Therapie jede Kalorie.
„Bereits ab 5 Prozent Gewichtsverlust sprechen wir von Mangelernährung“, betont Diplom-Ernährungswissenschaftlerin Dr. Beate Schlegel, Referentin des Palliativmedizinischen Kolloquiums am 20. März im Städtischen Klinikum Karlsruhe. „Reagiert wird auf den Gewichtsverlust aber oft erst dann, wenn es bereits 5 vor 12 ist.“
In ihrem Vortrag zur Ernährung bei palliativen Tumorpatienten erklärt Schlegel, ab welchem Zeitpunkt ein Blick auf die Nahrungsaufnahme gerichtet werden sollte, wann künstliche Ernährung eine Option ist und welchen Einfluss Essen auf die Lebensqualität während und nach der Krebstherapie hat.
Die Moderation der Veranstaltung übernehmen Dr. Susanne Euler, Oberärztin des Palliativteams am Klinikum Karlsruhe, sowie Christian Baier, Pflegerische Leitung der Palliativstation.
Referentin Dr. Beate Schlegel ist Diplom-Ernährungswissenschaftlerin im Klinikum Stuttgart. Dort leitet sie seit 2012 das Ernährungsteam und war maßgeblich am Aufbau der Abteilung auf aktuell zwölf Stellen beteiligt. Schlegel spricht auf zahlreichen Kongressen sowie ärztlichen und pflegerischen Fortbildungen und hält Vorträge an der Universität Hohenheim. Darüber hinaus ist sie als Fachautorin im Bereich Ernährung tätig.
Das Kolloquium findet am Montag, 20. März, um 19 Uhr im Hörsaal von Haus D des Klinikums Karlsruhe in der Moltkestraße 90 statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Sie richtet sich an alle, die sich professionell mit Palliativmedizin befassen, sowie interessierte Laien und Betroffene.
Aufgrund der Hygienevorgaben ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung per E-Mail an onkologie@klinikum-karlsruhe.de nötig.
Während der gesamten Veranstaltung besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil.
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