„Auch wir sehen selbstverständlich noch deutlichen Nachbesserungsbedarf an den vorgestellten Plänen,“ bekräftigt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck die Position des Verbandes. „In Anbetracht der angespannten Lage in den Klinken ist jedoch keine Zeit für politisches Kompetenzgerangel. Die Reform muss jetzt konzentriert und zügig vorangetrieben werden!“
Der Entwurf der Regierungskommission zur Krankhausreform hat beinahe reflexartig Widerspruch in den Ländern ausgelöst. Zuletzt haben die Gesundheitsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern angekündigt, die Verfassungsmäßigkeit der Reformpläne des Bundes mit einem Gutachten prüfen zu lassen. Die Differenzen bei wichtigen Fragen wie der Kompetenzverteilung und der Kostenverantwortung wurden auch gestern im Rahmen des Krankenhausgipfels der DKG noch einmal deutlich.
Gemeinsam mit dem vorab vom bayrischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek ins Spiel gebrachten Gang vor das Bundesverfassungsgericht scheint schon jetzt klar: Mit einer zügigen Umsetzung der Reformpläne ist nicht zu rechnen. Der BDI appelliert deshalb an die Beteiligten, die überfälligen Reformen in der stationären Versorgung im Sinne der Versorgungssicherheit nicht in einem Bund-Länder-Kompetenzgerangel zu verschleppen.
„Nicht der Rechtsweg, sondern der Dialog führt zu sinnvollen Ergebnissen, die die Situation für die Patienten und die Beschäftigten nachhaltig verbessert und die Versorgung in Deutschland zukunftsfähig macht“, so Neumann-Grutzeck.
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