Dazu Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass Steuererleichterungen für energetische Sanierungen, die bislang nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, auch auf Vermieter ausgeweitet werden sollen. Die Einführung einer Sonderabschreibung für Klimaschutzmaßnahmen wäre der richtige Weg, um Investitionen in diesem Bereich zu unterstützen. Allerdings muss auch eine gleichwertige Lösung für steuerbefreite Vermietungsgenossenschaften geschaffen werden. Denn diese können die Sonderabschreibung nicht nutzen.
Bei der Photovoltaik-Strategie ist positiv zu bewerten, dass bei Mieterstromprojekten künftig Nutzer mit pauschalen PV-Strommengen versorgt werden können und, dass die Betreiberin oder der Betreiber der Anlage dann nicht mehr zum Energieversorger wird. Entscheidend ist hier, dass im sehr wahrscheinlichen Fall eines günstigeren Strombezugs dann auch möglichst alle Mieterhaushalte des Gebäudes oder Quartiers Teil des Gemeinschaftsprojekts Mieterstrom sind. Denn nur, wenn alle Beteiligten mitziehen, werden Mieterstromprojekte machbar. Wir präferieren allerdings einen gemeinschaftlichen Eigenverbrauch im Rahmen der Nebenkosten und gehen davon aus, dass deren Ermöglichung noch einmal diskutiert wird. Die bestehenden Regelungen in den Steuergesetzen müssen jetzt weiterentwickelt und Mieterstrom von verbleibenden Hürden befreit werden.“
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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