„Die Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege enthält viele richtige Ziele und Versprechungen. Richtig ist u.a. die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege, mit dem Ziel einer Entlastung in der Pflege. Das Zentrum muss jedoch unabhängig sein und darf weder bei den Kassen noch deren Spitzenverbänden verortet sein. Auch muss es die Pflege insgesamt umfassen.
Der Digitalisierungsstrategie fehlt in der Umsetzung die konkrete Beteiligung und der vollständige Einbezug der Profession Pflege. Ohne diese bleibt sie Stückwerk und kann ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht werden.“
Diese Ansprüche sieht das Bundesgesundheitsministerium darin, dass die Digitalisierung einen schnelleren und flächendeckenden Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung sowie eine unkompliziertere Kommunikation der Leistungserbringer untereinander ermögliche. Das führe zu einer spürbaren Entlastung der im Gesundheits- und Pflegewesen Beschäftigten sowie zu einem nutzenstiftenden Einsatz innovativer Technologien und Anwendungen. Damit werde zu einer Verbesserung der Qualität unserer Gesundheits- und Pflegeversorgung beigetragen, so das Ministerium.
„Diese Chancen gilt es zu nutzen. Dazu reicht es jedoch nicht, die Strategie mit ´Vertreter*innen aus dem Pflegewesen zu entwickeln´. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Sie müssen die vollständigen Rechte erhalten, im gesamten Behandlungs- und Pflegeprozess mit beteiligt und mit entscheiden zu können. Diese Rechte haben sie aktuell nicht.
Dieses Empowerment der Profession Pflege in der Langzeit- und Akutversorgung muss zwingend parallel zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erfolgen. Als strategisches Handlungsfeld ist neben der Neuausrichtung der Versorgungsprozesse zudem die Kompetenzneuausrichtung der Berufe im Pflege- und Gesundheitswesen entscheidend.
Fehlen Empowerment und Kompetenzneuausrichtung als flankierende Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie für die Beteiligten, die die Strategie umsetzen und anwenden sollen, dann fehlt ihr die Kraft zur Umsetzung.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
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