„Selbstverantwortung, Selbsthilfe und Selbstverwaltung sind Prinzipien von allgemeiner Bedeutung und allgemeinem Nutzen. Über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben das erkannt und sind genossenschaftlich organisiert und engagiert: ein großer Gewinn für die Gesellschaft, ein großes Glück für die Wirtschaft“, so Buschmann weiter.
Trotz aller Tradition müsse die Rechtsform der Genossenschaften aber auch in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft funktionieren. Dies stellt der Vorstandsvorsitzende des DGRV, Dr. Eckhard Ott, heraus. „Es ist kaum noch vermittelbar, warum man heutzutage einen Antrag in Papierform für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft stellen muss“, so Ott.
Positiv hervorzuheben sind die neuen Regelungen zu virtuellen General- und Vertreterversammlungen im Genossenschaftsgesetz. Sie ermöglichen die Nutzung digitaler Formate auch nach dem Auslauf der Corona-Sonderregelungen. Mit dem novellierten Gesetz wurde ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalisierung gemacht. „Solche zeitgemäße Rechtsgrundlagen benötigen wir auch zur Mitgliedschaft, damit wir insbesondere junge Menschen für die Genossenschaften begeistern können“, so Ott weiter.
Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, weist auf die aktuelle Baukrise hin, die den akuten Wohnungsmangel weiter deutlich verschlimmert. Er gibt mit Blick auf eine langfristige Versorgungskrise bei Wohnraum und gleichzeitig anstehende Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zu Änderungen im Mietrecht zu bedenken: „Wenn die Politik von dem im Koalitionsvertrag selbst verankerten Ziel, 400.000 Wohnungen pro Jahr zu bauen, Abstand nimmt, kann sie nicht zeitgleich im Mietrecht ihre Vorhaben einfach so weiterverfolgen wie vor der Zeitenwende, die wir gerade erleben. Stattdessen muss sie klug prüfen, ob die ursprünglichen Vereinbarungen zu möglichen Änderungen im Mietrecht überhaupt noch zeitgemäß sind.“ Des Weiteren begegnet Gedaschko einem aktuell wieder erstarkten Missverständnis über die Natur und Rolle von Genossenschaften. „Genossenschaften verstehen sich oft als Partner bei der Realisierung sozialer Ziele. Sie sind jedoch kein verlängerter Arm des Staates bei der Bewältigung sozialer Aufgaben. Die Politik macht es sich zum Teil zu einfach und sortiert Genossenschaften pauschal beim Gemeinwohl ein. Dieses Missverständnis führt am Ende zu problematischen Rahmenbedingungen, die Fehlanreize setzen oder an der Zwecksetzung vorbeizielen“, so Gedaschko.
Diese Mitteilung und weitere Informationen über die Veranstaltung finden Sie unter www.dgrv.de und www.gdw.de.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
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