Für den Online-Antrag braucht man zwingend den Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die aktuelle NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ein mobiles NFC-fähiges Endgerät wie beispielsweise ein Handy oder Tablet mit Zugang zum Google Play Store bzw. App Store. Die Beantragung der PIN für die elektronische Gesundheitskarte bei der AOK PLUS dauert nur circa zehn Minuten. Im Rahmen der Identitätsprüfung wird der Versicherte an einen externen Dienstleister weitergeleitet und ein automatisiertes Identifikationsverfahren gestartet. Alternativ ist die Beantragung der PIN auch in einer der 135 AOK PLUS-Filialen in Sachsen und Thüringen möglich.
eGK wird stetig erweitert
Seit dem 1. Januar 2015 ist die eGK der Berechtigungsnachweis, um ärztlich behandelt zu werden. Die Karte wurde so konzipiert, dass neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung auch weitere Informationen gespeichert werden können. So besteht aktuell für Versicherte bereits die Möglichkeit ihren Medikationsplan PIN-geschützt zu speichern und dem Arzt den Zugriff zu erlauben. Das funktioniert ähnlich wie bei einer Bankkarte. Auch Notfalldaten können auf dem Chip gespeichert werden. Bei einem Notarzteinsatz sind diese auch ohne PIN für den Notarzt zugänglich. Außerhalb eines Notfalles können die Daten mit der PIN geschützt werden. Die eGK dient zudem als Zugangsmedium für weitere Anwendungen, etwa um die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept zu nutzen. Auch hier wird ein zusätzlicher Schutz durch die Eingabe der PIN gewährleistet.
Leben retten – Wechselwirkungen verhindern
Die auf der eGK gespeicherten Notfalldaten können Leben retten und ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindern. Diese geschützten Zusatzinformationen zu etwa Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen sind wichtig für eine gute medizinische Versorgung. Darüber hinaus können in den Notfalldaten auch weitere medizinische Hinweise, beispielsweise zu einer bestehenden Schwangerschaft oder zu Implantaten sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten oder Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, hinterlegt werden.
Hinweis zur Onlinefunktion des Personalausweises:
Die Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bietet umfassende Informationen zur Online-Ausweisfunktion. Zudem besteht dort die Möglichkeit, diese zu aktivieren und eine PIN zur Nutzung des Online-Personalausweises zu beantragen bzw. diese zurücksetzen zu lassen. Dieses Verfahren nimmt einige Tage Zeit in Anspruch, da der Brief mit dem Aktivierungscode persönlich zugestellt wird.
Die AOK PLUS ist die größte gesetzliche Krankenkasse in Sachsen und Thüringen. Mehr als 3,4 Millionen Versicherte begleitet die Gesundheitskasse professionell und partnerschaftlich in allen Lebenssituationen: bei Prävention, Gesundheitsvorsorge, Krankheit und Pflege.
Im Krankenkassenvergleich FOCUS-MONEY 07/2023 + DFSI: Großer Krankenkassenvergleich 2023 belegte die AOK PLUS insgesamt Platz 4 und Platz 1 unter anderem bei den digitalen Leistungen.
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