Strompreisbremse als Lockmittel für teure Verträge
„Profitieren Sie von der Strompreisbremse!“. Mit dieser wohlklingenden Versprechung gehen Vertragsvermittlungsfirmen aktuell in Brandenburg auf Kundenfang. Die Werbenden fragen – sofern sie diese nicht bereits kennen – nach den aktuell zu zahlenden Preisen für Strom und Gas. Sie stellen dann fest, dass die Verbraucher:innen nicht oder nur wenig von der Energiepreisbremse profitieren würden. Anschließend bieten sie ihnen Verträge mit Preisen weit oberhalb der Preisbremsen an. Ihr Argument: Nur so hätten die Angesprochenen auch etwas von der Energiepreisbremse, weil der Staat einen Teil der Kosten übernehme. „Im Ergebnis zahlen Verbraucher:innen aber unnötig viel mehr für die bezogene Energie. Die entsprechenden Unternehmen füllen sich die Taschen auf Kosten der Verbraucher:innen und der Steuerzahler:innen“, sagt Rico Dulinski, Experte für Energierecht bei der VZB.
Verträge kündigen
Überteuerte Verträge wieder loszuwerden, ist direkt nach Abschluss noch leicht: Dann können Verbraucher:innen in der Regel von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist der Vertragsschluss schon mehr als 14 Tage her, hängen die Möglichkeiten für eine Beendigung von den vereinbarten Kündigungsmöglichkeiten ab – es sei denn, eine Preiserhöhung flattert ins Haus. „Ändert der Energielieferant die Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen während der Vertragslaufzeit, können Verbraucher:innen den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen“, sagt Dulinski.
Preise vergleichen
Rico Dulinski rät in jedem Fall dazu, angebotene Preise zunächst zu vergleichen. Vergleichsportale geben einen guten ersten Anhaltspunkt. Aber auch ein zusätzlicher Blick auf die Preisliste des Grundversorgers lohnt sich – so merkt man schnell, ob man für seine Energie zu viel bezahlt.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
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