Der Countdown läuft: Für das Jahr 2023 muss eine umfassende Pflegereform realisiert werden

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zeitplan vorgegeben: Bis Mitte des Jahres muss ein Urteil umgesetzt werden zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. „Höchste Zeit, dass die Reformdebatte startet!“, meint Carolin Favretto, Vorsitzende der BdSAD: „Das Pflegegeld muss deutlich erhöht werden. Die letzte Anhebung liegt fünf Jahre zurück – trotz Inflation.“ Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert eine Erhöhung um 25 Prozent mit anschließender jährlicher Anpassung. „Neben der Dynamisierung des Pflegegeldes wünschen wir uns eine schnelle und unbürokratische Inflationsausgleichsprämie“, so Favretto weiter.

Die BdSAD hofft bei der Gesetzesreform auf einen großen Wurf und hat folgende Kernforderungen formuliert:

– Erhöhung und Dynamisierung des Pflegegeldes
– Einmalige steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro an Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege
– Leichterer Zugang zu Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf
– Entgelt (Pflegegehalt) für alle pflegenden Angehörigen und sonstige nahestehende Personen

Die BdSAD unterstützt in diesem Zusammenhang die Online-Petition des Pflegende Angehörige e.V., der sich damit für eine mindestens 10-prozentige Erhöhung des Pflegegeldes rückwirkend zum 1. Januar 2023 einsetzt: Link zur Online-Petition

Pflege muss sich lohnen
Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung nimmt weiter zu. Die meisten von ihnen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt zu Hause zu leben. Es ginge auch gar nicht anders: Auch in Zukunft wird es nicht annähernd genug stationäre Pflegeplätze geben. So erfolgt gut 80% der Pflege zu Hause. Zum Ende des Jahrzehnts könnte die Zahl der häuslich Gepflegten laut dpa von derzeit rund vier auf über fünfeinhalb Millionen anwachsen. Der Bedarf an häuslicher Pflege ist riesig und wird weiter steigen.

Und mit ihm der Bedarf an qualifizierten Senioren-Assistentinnen und -Assistenten. Sie können die offensichtliche Lücke zwischen Pflege und Hauswirtschaft schließen: Empathische Kommunikation, Begleitung bei Unternehmungen sowie Behörden- und Arztbesuchen, Beratung zu Leistungsansprüchen. Doch diese wichtige Aufgabe, die Angehörige und Ehrenamtliche häufig nicht allein stemmen können, wird noch zu wenig wahrgenommen. Auch diese Dienstleistung muss angemessen entgolten werden.

Höheres Pflegegeld heißt also mehr verfügbare Mittel für Senioren-Assistenz und ist damit auch eine wichtige und notwendige Maßnahme für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die über geringe eigene Mittel verfügen.

Über den Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.

Die Bundesvereinigung der Senioren Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung qualifizierter Dienstleister, die begleitende Alltagsunterstützung für Senioren und Menschen mit Hilfebedarf anbieten. Der Verein setzt sich für die Anerkennung des Berufsbildes in der Gesellschaft ein und ist ein Beratungs- und Kompetenznetzwerk mit hohen Qualitätsansprüchen. Auf der Homepage bietet die BdSAD eine Suchfunktion mit der Liste aller Mitglieder als übersichtlichen und schnellen Service an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) e.V.
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Telefon: +49 (30) 6098490472
https://www.bdsad.de

Ansprechpartner:
Anja Mikulla
Telefon: +49 (0) 30 609 849 0472
E-Mail: presse@bdsad.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel