„Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Marktüberwachung im Onlinehandel
Die Online-Marktüberwachung hat im Jahr 2022 mehr als 2.600 auffällige Angebote identifiziert und von den entsprechenden Verkaufsplattformen gelöscht. Davon waren mehr als 13 Millionen Geräte betroffen.
Mit über 3,2 Mio. lagen Lichteffektgeräte für den privaten Bereich wie z.B. Blitzwürfel oder Discokugeln auf dem ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Neben einer oft fehlenden CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung wurde festgestellt, dass funkgesteuerte Geräte häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiten.
Den zweiten Platz belegten auffällige Energiespargeräte mit einer Stückzahl von fast 2,8 Mio. Die Geräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion wiesen sichtbare formale Mängel auf, wie beispielsweise falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende verantwortliche europäische Ansprechpartner. Dies kann Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher haben, da im Garantie- oder gar Schadensfall keine Ansprüche gegen verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden können. Der Betrieb solch mangelbehafteter Geräte ist in Deutschland verboten.
Handsender/Funkfernbedienungen erreichten mit einer Stückzahl von über 2 Mio. den dritten Platz. Grund für eine Sperrung war oft eine unzulässige Frequenznutzung innerhalb militärischer Frequenzbereiche.
Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2022 auf 3.296. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.145 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf eine Stückzahl von 1,72 Millionen Geräten.
Auffällig waren u. a. Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können. Ein weiteres wichtiges Beispiel sind smarte Funksteckdosen, die die Sicherheitsanforderungen nicht einhalten, weil Stromschlag- oder Brandgefahr besteht.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Um möglichst viele nicht konforme Produkte bereits an der europäischen Außengrenze zu stoppen, kooperiert die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll.
Der Zoll hat 2022 rund 4.800 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet.
Aufgrund vielfältig identifizierter Mängel wurde in rund 91 Prozent der Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt. Insgesamt waren mehr als 720.000 Produkte von einer Einfuhrsperre betroffen.
Online-Bestellungen: Tipps für Verbraucher
- Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.
- Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
- Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
- Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
- Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
- Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
- Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.
Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung.
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