- Digitale Antragstellung ab heute im Laufe der zweiten Tageshälfte möglich
- Für Antragstellende mit Heizöl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas
- Bis zu 2.000 Euro Entlastung für Haushalte
Nachdem der Senat von Berlin am 24. Januar 2023 die „Heizkostenhilfe Berlin“ vorgestellt hat, ist nun die Programmseite zur Energiehilfe unter www.ibb.de/heizkostenhilfe mit allen Informationen verfügbar. Entlastet werden Antragstellende, die im Jahr 2022 Kostensteigerungen von mehr als 70 % gegenüber 2021 zu verzeichnen hatten. Der einmalige Zuschuss beläuft sich auf 80 % dieser Mehrkosten und kann bis zu 2.000 Euro betragen. Die Antragsstellung ist ausschließlich digital ab Dienstag, den 31. Januar 2023, im Laufe der zweiten Tageshälfte möglich.
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