„Neue Förderbedingungen erst rund einen Monat vor Programmstart zu veröffentlichen ist höchst praxisfern – wie hätten sich Energieberatende und Bauherren darauf einstellen sollen?“, fragt Leppig. „Neubauvorhaben benötigen einen langen Planungsvorlauf und zur Kalkulation der finanziellen Ressourcen ist es unabdingbar, die Förderkonditionen zu kennen.“
Grundsätzlich teile man zwar den Ansatz, durch ressourcenschonendes Bauen zu mehr Nachhaltigkeit zu kommen, und halte auch die Zweistufigkeit der Anforderungen für sinnvoll. Allerdings seien die Konditionen für Bauherren nicht attraktiv: „Weder Zuschussvariante noch Tilgungszuschüsse, sondern nur zinsverbilligte Kredite mit relativ niedrigen förderfähigen Kosten dürften viele potenzielle Bauherren abschrecken“, so Leppig. Mit Kredithöchstbeträgen von 100.000 Euro pro Wohneinheit komme man bei einem Effizienzhaus 40 mit Lebenszyklus-Assessment-Anforderung jedenfalls nicht sehr weit.
Außerdem vermisst der GIH-Bundesvorsitzende in der neuen Richtlinie den bisherigen Zuschuss von 50 Prozent für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser ist in der Richtlinie nach GIH-Lesart in den niedrigen förderfähigen Kosten des Kredits mit Zinsverbilligung integriert. „Die Weiterführung dieses Zuschusses ist äußerst wichtig, da sonst für die meisten Bauherren die KFN nicht attraktiv ist. Der Aufwand für die zusätzlichen Anforderungen wird durch die Förderung nicht abgedeckt. Somit werden wahrscheinlich weniger Neubauprojekte mit Nachhaltigkeitsaspekten – insbesondere bei kleinen Gebäuden – umgesetzt“, bemängelt Leppig. „Mit diesem Ansatz wird sich das für die Jahre 2022 und 2023 bereits abgeschriebene Bauziel von 400.000 neuen Wohneinheiten wohl auch 2024 nicht erreichen lassen“, so sein Fazit.
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