Förderung zur Sanierung von Gebäuden erneut angepasst

  • Zweite Reform der BEG zum Jahresbeginn 2023
  • Zugang zu Fördermitteln bei Einzelmaßnahmen wird erleichtert
  • Eigenleistungen werden künftig gefördert
  • Auch für Provisorien bei Heizungsdefekten gibt es Geld

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt ein dynamisches Konstrukt. Im Jahr 2021 wurde sie eingeführt, um Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammenzufassen und mehr Anreize für Optimierungen und Sanierungen zu setzen.

Nachdem Mitte 2022 in einer ersten Reform beispielsweise gasverbrauchende Anlagen aus der Förderung gefallen sind, gilt seit 1. Januar 2023 die zweite Reformstufe. Sie bringt einige Änderungen mit sich, vor allem für das Teilprogramm BEG EM. Mit diesem Programm werden Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden gefördert, die die Energieeffizienz verbessern.

Erstmals werden die Materialkosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, die nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durchgeführt wurden, gefördert. Ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer müssen lediglich bestätigen, dass die eigenen Arbeiten korrekt durchgeführt und die Materialkosten passend aufgeführt wurden.

Neu ist auch eine finanzielle Unterstützung bei einem Heizungsdefekt. Die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik sind seit Jahresbeginn förderfähig. Bedingung ist, dass innerhalb der Übergangsphase ein Anschluss an ein förderfähiges Gebäude- oder Wärmenetz erfolgt oder eine förderfähige Heizungsanlage ins Objekt eingebaut wird. Die Förderung des Provisoriums ist auf ein Jahr begrenzt.

Ins BEG EM integriert wurde die Förderung von Brennstoffzellenheizungen. Diese sind förderfähig, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.  

Mehr Förderung für Anschlüsse an Wärmenetze

Der Anschluss an ein Wärmenetz wird künftig mit bis zu 40 Prozent gefördert. 30 Prozent beträgt der Förderprozentsatz beim Anschluss ans Wärmenetz. Zusätzliche zehn Prozent Förderung fließen, wenn für den Netzanschluss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- und Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung weicht. Den zusätzlichen Bonus gibt es auch beim Austausch von Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.

„Wir haben in unserem Wärmenetz einen Anteil an regenerativen Energien von über 60 Prozent. Die Förderbedingungen erfüllen wir damit problemlos. Durch die BEG-Reform gibt es jetzt noch mehr staatliche Unterstützung. Das begrüßen wir. Es macht den Anschluss an ein Wärmenetz rentabler und leistet einen Beitrag zur Wärmewende“, sagt Sylvia Weller, Expertin für energetische Förderungen bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall.

Reform auch bei Förderung von Komplettsanierungen und Neubauten

Neuerungen bringt die Reform der BEG auch für die Teilbereiche Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG). Darin sind Neubauten und die Komplettsanierung von bestehenden Immobilien inbegriffen.

Auch hier werden künftig die Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Der Bonus zur Sanierung von Gebäuden, die vom Zustand zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehören (Worst-Performing-Building-Bonus), steigt von fünf auf zehn Prozent. Kommen künftig bei einer Sanierung vorgefertigte Dach- oder Fassadenelemente zum Einsatz, gibt es bis zu 15 Prozent Extra-Tilgungszuschuss auf den Kredit der KfW-Bank.

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