Die versicherte Person stürzte im Jahr 2020 und erlitt hierbei eine Rotatorenmanschettenruptur. Sie stellte daraufhin bei der VHV Versicherung einen Antrag auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Die VHV verweigerte aber das Anerkenntnis des Versicherungsfalls und begründete dies mit der vorgeblich fehlenden Kausalität zwischen Unfall und Invalidität.
Hilfe von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer bat daraufhin die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, um Unterstützung, die nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war. Da die VHV Versicherung außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage eingereicht.
Klage gegen VHV Versicherung
Das Gericht folgte der klägerischen Argumentation und erklärte, ein Gutachten einholen zu wollen, um die Höhe der Invalidität zu bestimmen.
Einigung mit VHV Versicherung
Die VHV Versicherung gab daraufhin nach und nahm das Vergleichsangebot des Gerichts an.
„Für uns als Rechtsanwälte ist dies ein erfreuliches Ergebnis. Es zeigt aber auch, dass eine intensive Bearbeitung des Versicherungsfalls notwendig ist. Selbst, wenn ein Gutachten der Versicherung eine unfallbedingte Invalidität verneint, kann man mit der richtigen Argumentation eben doch noch zum Erfolg gelangen“, freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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