Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten
Für Pflegebedürftige, die im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten in Rheinland-Pfalz auf durchschnittlich 2.499 Euro im Monat, 235 Euro mehr als im Vorjahr. Gründe für die Kostensteigerungen sind vor allem die Refinanzierung gestiegener Löhne durch die Tarifbindung in der Pflege und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Da sich der Zuschlag der Pflegekassen nur auf die pflegebedingten Aufwendungen (EEE) bezieht, werden die Pflegebedürftigen bei den sonstigen Kostensteigerungen nicht entlastet.
Der Hauptanstieg – fast 15 Prozent – ist bei den pflegerischen Kosten (EEE-Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz fast sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten zurückzuführen ist.
Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden
Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, betonte: „Erneut steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen. Dabei ist die SPV mit dem Ziel gegründet worden, das Armutsrisiko zu vermeiden. Mit der Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 sind höhere Löhne und damit weitere Kostensteigerungen zu erwarten. Die Tarifbindung und das neue Personalbemessungsinstrument sind beides wichtige Instrumente, müssen aber auch finanziert werden. Die Beitragszahlenden allein könnten das nicht stemmen.“
Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig
Schneider forderte daher: „Eine Pflegereform aus einem Guss muss zeitnah erfolgen! Bis zum 1.7.2023 ist die Politik gefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflegebeitragssätzen umsetzen. Im dem Zuge sollte sie auch ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der SPV mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen. Und es braucht die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten zu übernehmen. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden.“
Weitere Informationen im vdek-Pflegelotsen abrufbar
Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen über 1,4 Millionen Menschen in Rheinland-Pfalz versichern.
– Techniker Krankenkasse (TK)
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– KKH Kaufmännische Krankenkasse
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– HEK – Hanseatische Krankenkasse
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