Jobcenter können und sollten psychisch Erkrankten helfen

Überdurchschnittlich viele Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, viele von ihnen wollen erwerbstätig sein. Es ist eine besondere Anforderung an die Jobcenter, diese Personen zu unterstützen.

Jobcenter beraten Menschen, die verunsichert oder aggressiv sind, die Termine nicht einhalten oder Maßnahmen nach kurzer Zeit abbrechen, die engagiert eine Erwerbstätigkeit beginnen, aber nicht durchhalten. Fachkräfte in Jobcentern können das ansprechen. Wenn sie dafür sensibilisiert sind und wissen, worauf dabei zu achten ist.

Jobcenter können Kunden unterstützen, ihren Weg in das Versorgungssystem zu finden. Das ist in Deutschland alles andere als einfach, aber oft die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen eine realistische Chance auf eine Erwerbsintegration haben. Die Fachkräfte in den Jobcentern müssen auf ein einfaches, zugängliches und qualifiziertes Clearingverfahren zugreifen und ihren Kunden empfehlen können.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bietet Eingliederungsleistungen, die Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen helfen können, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Die Jobcenter vermitteln psychosoziale Betreuung oder reguläre Arbeitsplätze, für die der Lohn oder das Gehalt zunächst aus Steuermitteln finanziert und für die ein Coaching angeboten wird. Jobcenter können Arbeitsplätze anbieten, die psychische Erkrankten helfen, ihren Alltag zu strukturieren und zu stabilisieren. Sie können auch eine Ausbildung zu sog. Genesungsbegleitern fördern.

„Jobcenter können eine Menge tun für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen, und sie tun das auch“, sagt die Präsidentin des Deutschen Vereins, Dr. Irme Stetter-Karp. „Der Deutsche Verein will den Jobcentern mit den Empfehlungen einen Anstoß und eine Orientierung dafür geben, noch einmal hinzuschauen, wie viele psychisch erkrankte Betroffene es unter ihren Kunden gibt, was sie bisher für diese getan haben und was sie tun können, um ihre Möglichkeiten besser auszuschöpfen und die Bedürfnisse von psychisch Erkrankten zu berücksichtigen. Jobcenter können auch für diese Personen den Weg in den Arbeitsmarkt ebnen. Das ist ein Gewinn für alle Beteiligten.“

Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-6-21_psychisch-beeintraechtigte-grundsicherung.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Telefon: +49 (30) 62980-0
Telefax: +49 (30) 62980-150
http://www.deutscher-verein.de

Ansprechpartner:
Josefin Heddrich
Telefon: +49 (30) 62980-627
Fax: +49 (30) 62980-9627
E-Mail: josefin.heddrich@deutscher-verein.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel