Strompreisbremse und Erlösabschöpfung bleiben bürokratisch und wettbewerbsfeindlich

Im parlamentarischen Verfahren wurden zwar Klarstellungen und einzelne Korrekturen bei der geplanten Strompreisbremse und der Erlösabschöpfung getroffen. Es bleibt allerdings dabei: Das Instrument zur Strompreisbremse setzt den Wettbewerb aus, verursacht enorme bürokratische Aufwände bei den Energieversorgern und ist unnötig teuer. Die Erlösabschöpfung hat bereits für ein Zurückhalten von Investitionen gesorgt. Begrüßenswert ist immerhin, dass die Bezugswerte bei den Erneuerbaren angehoben wurden und sich neue Anlagen nun wieder – wie marktüblich – durch PPA-Verträge so absichern lassen, dass Finanzierungen funktionieren. Die mögliche Anhebung der Höchstwerte in künftigen Ausschreibungen ist ebenfalls positiv und sollte von der Bundesnetzagentur schnell umgesetzt werden.

„Die Ampel hat sich bei der Erlösabschöpfung auf ein sehr bürokratisches und wettbewerbsfeindliches Instrumentarium geeinigt. Eine Steuer wäre wesentlich einfacher und zielgerichteter gewesen. Ein Hauptkritikpunkt bleibt das unklare Ende der Abschöpfung. Die drohende Verlängerung über Mitte 2023 hinaus sorgt für enorme Unsicherheit und erschwert Investitionen in Deutschland – und das, während die USA gleichzeitig ein gigantisches Investitionsprogramm in Klimaschutz auflegen. Dennoch: Wir sind froh, dass zumindest die Anlagenrefinanzierung gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich verbessert wurde. Durch die Anpassung von Bezugswerten und den Abschluss von PPAs können die Ausschreibungsgebote niedrig bleiben und Projekte weiterhin finanziert werden“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), die Einigung der Ampelkoalition bei der Erlösabschöpfung. Morgen sollen die Preisbremsen für Strom und Gas im Bundestag beschlossen werden. 

Der geplante Mindestwert von 8 Cent pro Kilowattstunde (plus des Sicherheitszuschlags von einem Cent pro Kilowattstunde) ist für die Refinanzierung von Neuanlagen deutlich angemessener als noch im Gesetzentwurf vorgesehen. „Für mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau reicht es nicht, ein schlechtes Modell minimal zu verbessern. Mit Blick auf 2023 braucht es Enabler-Maßnahmen, um bei Genehmigungen, bei Netzanschlüssen, der Flächenbereitstellung und beim Bürokratieabbau Geschwindigkeit zu erreichen“, so Busch. 

Auf der Entlastungsseite bleiben viel Bürokratie und Verantwortung bei den Lieferanten. “Ein Markt ohne Wettbewerb kann nicht dazu führen, dass Akteure innovativer, günstiger oder grüner Energie liefen”, kritisiert Busch. Auch das Risiko und die Bürokratie der nun hinzugekommenen Regelung zur Notversorgung im EnWG verbleibt bei den wettbewerblichen Lieferanten.

Der bne begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur die Möglichkeit erhält, die Höchstwerte in den Ausschreibungen um bis zu 25 Prozent anzuheben. Die BNetzA sollte von dieser Möglichkeit schnell Gebrauch machen, um erneute Unterzeichnungen zu verhindern. Allerdings ist die im Gesetzentwurf auf die Photovoltaik und Innovationsausschreibung erweiterte endogene Mengensteuerung dafür der falsche Weg. „Die Kürzung von Ausschreibungsvolumina taugt nicht als Maßnahme für mehr Zubau. Die Menge zu kürzen, weil es die EU-Kommission nach einer Unterzeichnung fordert, ist falsch. Aus RePower EU wird sonst ein DePower-Programm für die Erneuerbaren“, so Busch abschließend. 

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